EU-Sozialpolitik: Große Fraktionen drücken sich vor ihrer politischen Verantwortung
von Elisabeth Schroedter, MdEP
Es ist ein Grundpfeiler des Sozialen Europas und zählt zu den primären staatlichen Aufgaben, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie die sozialen Dienste und die Gesundheitsdienste, allen unabhängig vom Geldbeutel und Wohnort zugänglich sind. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung hatte das Parlament diese Dienste aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen. Für uns Parlamentarier war klar, dass soziale Fürsorgeeinrichtungen, Kindergärten oder auch der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien bewertet werden können. Die Regeln des freien Binnenmarktes, wie beispielsweise die europäische Beihilfekontrolle, auch auf Dienstleistungen der Daseinsvorsorge anzuwenden, würde bedeuten, den sozialen Charakter dieser Dienste einzuschränken. Auch die europäische Ausschreibungspflicht ist kaum mit dem dezentralen Fürsorgecharakter der Dienste vereinbar.
Wir Grünen forderten daher bereits in der Debatte zur Dienstleistungsrichtlinie, den besonderen Schutzbedarf der sozialen Dienste und der Gesundheitsdienste in einem eigenen gesetzlichen Rahmen, zum Beispiel in einer Rahmenrichtlinie für die Daseinsvorsorge, auf der Grundlage der allgemeinen Schutzklauseln des EG-Vertrages (Art. 16 und 86 Abs. 2) festzuschreiben. Diese Forderung wird gesellschaftlich weit getragen – Gewerkschaften und Sozialverbände hatten sich dem angeschlossen – und fand im Beschluss zum Weißbuch über die Daseinsvorsorge im Herbst letzten Jahres eine Mehrheit des Parlaments.
Die Kommission hingegen erkennt in ihrer Mitteilung über die "Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union" vom April vergangenen Jahres zwar die Bedeutung der persönlichen sozialen Dienstleistungen an, gibt jedoch den Versuch nicht auf, auch auf soziale Dienste weitgehend das europäische Wettbewerbsrecht anzuwenden. Obwohl Sozialkommissar Vladimir Spidla in den letzten Monaten versicherte, dass der Schutz der sozialen Dienste gewährleistet werden müsse, überwiegen in der Kommission die Kräfte, die alles dafür tun, den Bereich der Daseinsvorsorge vollständig den Regeln des Binnenmarktes zu unterwerfen.
In der letzten Straßburgwoche nahm das Parlament mit einem Initiativbericht zu der Mitteilung der Kommission Stellung. Diese Abstimmung wäre die große Chance gewesen, von der Kommission eine gesetzliche Grundlage für den Schutz der sozialen Dienste als Dienstleistungen der Daseinsvorsorge mit aller Deutlichkeit einzufordern und damit die schleichende Liberalisierung dieses Bereichs zu stoppen. Eine derartige Forderung nach gesetzlichen Regelungen enthielt auch der ursprüngliche Bericht des Berichterstatter Joel Hasse Ferreira. Doch obwohl der Berichterstatter aus ihren eigenen Reihen kommt, ließen sich die Sozialdemokraten kurz vor der Abstimmung von den Torries aus Großbritannien einen windelweichen Kompromiss diktieren, welcher der Kommission allein den Auftrag gibt, überhaupt erst zu prüfen, ob und wieweit die sozialen Dienste ein gesetzliches Schutzinstrument im Binnenmarkt brauchen. Damit stellen die großen Fraktionen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung wieder in Frage, obwohl das Parlament die überfällige Notwendigkeit nach klaren gesetzlichen Regelungen für den Schutz der sozialen Dienste auf Europäischer Ebene in den letzten Jahren immer wieder aufgezeigt hatte.
Mit dieser politischen Kehrtwende manifestieren die großen Fraktionen die derzeitige gesetzliche Unklarheit auf unbestimmte Zeit. Aufgrund fehlender politischer Entscheidungen muss weiter der Europäische Gerichtshof (EuGH) für jeden Einzelfall bewerten (wie im Altmark- und Hall-Urteil), unter welchen Bedingungen soziale Dienste staatliche Zuschüsse (z.B. auch aus der Pflegeversicherung) erhalten dürfen oder wann und unter welchen Bedingungen sie europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies hat katastrophale Auswirkungen für die Mitgliedstaaten. Aufgrund der fehlenden klaren gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene zu der Stellung der sozialen Dienste im Europäischen Binnenmarkt werden Heimgesetze oder die Reform der Pflegeversicherung diskutiert, ohne dass berücksichtigt wird bzw. werden kann, wie die eine oder andere Regelung vom EuGH oder der Wettbewerbskommissarin ausgelegt wird.