Header Europagruppe GRÜNE
 

de |    Themen06.02.2006

Dossier 1: Freizügigkeit von Personen

Warum werden die Mobilitätschancen so wenig genutzt?

Eine Antwort von Heike Otterbeck* und Elisabeth Schroedter

Informationen fehlen
Was will die Kommission erreichen?
Stillstand schadet!

Die Kommission hat das Jahr 2006 zum europäischen Jahr der Mobilität erklärt. Sie will damit erreichen, dass mehr EU-BürgerInnen die Möglichkeiten wahrnehmen, im Ausland zu arbeiten. Sie fordert die nationalen Regierungen auf, die Barrieren dafür zu beseitigen. Vor drei Jahren hatten sich die Mitgliedsstaaten bereits in einem gemeinsamen Aktionsplan verpflichtet, ihre Bildungssysteme entsprechend umzurüsten. Die Kommission will im Mobilitätsjahr ebenfalls über die Beendigung der derzeitigen Übergangsfristen zur Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen aus den 10 Neuen Mitgliedstaaten diskutieren.

Hindernisse nicht beseitigt
Vladimir Spidla, der derzeitige Kommissar für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten, benennt als Gründe für die geringe berufliche Mobilität innerhalb der EU rechtliche, bürokratische und sprachliche Hindernisse. Viele, die die Bereitschaft zur Mobilität haben, werden in anderen EU-Ländern immer noch damit konfrontiert, dass ihre Ausbildung nicht anerkannt wird. Zum Beispiel ist es in medizinischen Berufen Praxis, dass die Akkreditierung oft erst nach drei Jahren Berufspraxis in Helfertätigkeiten ermöglicht wird. Solche Bedingungen stellen wenig Anreiz dar, nach einer Stelle in einem europäischen Nachbarland zu suchen. Um sprachlichen Hürden frühzeitig vorzubeugen, hatten sich die Mitgliedstaaten bereits 2002 das Ziel gesetzt, dass alle Schulabsolventen mindestens zwei Fremdsprachen beherrschen. Das erfüllen nach wie vor zu wenige. Unserer Meinung nach liegt das vor allem daran, dass zu wenig Wert auf frühzeitigen Sprachunterricht am besten schon ab dem Kindergartenalter gelegt wird.

Informationen fehlen
Es ist immer noch so, dass vielen BürgerInnen die Informationen über die Möglichkeiten und die Unterstützung zum Wechsel in andere EU-Staaten fehlen. Die von der EU dafür finanzierten EURES-Stellen, die informieren, beraten und vermitteln sollen, existieren zwar schon viele Jahre, aber, wie uns eine EURES-Mitarbeiterin kürzlich berichtete, ist die Nachfrage nach Fachkräften größer als das Angebot. Doch obwohl gerade die Mobilitätsbarrieren in bezug auf soziale Rechte in den letzten Jahren abgeschafft wurden, sind die EURES-Stellen die einzigen, bei denen man alles über seine sozialen Rechte im jeweils anderen Land erfahren kann. So sieht die EU-Verordnung 1408/71 vor, dass EU-BürgerInnen aus anderen Mitgliedstaaten den einheimischen MitbürgerInnen gleich gestellt sind. Welche Bereiche der sozialen Ansprüche das im Detail betrifft, wird allerdings von den Mitgliedstaaten in entsprechenden Anpassungsbeschlüssen festgelegt. EU-BürgerInnen können z.B. Ansprüche auf Arbeitslosengeld in ein anderes Mitgliedsland mitnehmen. Die Reform dieser Verordnung aus dem Jahr 2003 erweitert diese Rechte grundlegend. Nach ihr würde es z.B. möglich sein, in einem anderen EU-Land einen in Deutschland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu fünf Monaten ausgezahlt zu bekommen. Im Rat werden die Reformvorschläge allerdings schon über Jahre vertagt.

Fremdsprachenkenntnisse früh fördern
Um die Mobilitätschancen der ArbeitnehmerInnen zu erhöhen ist es wichtig, dass in den Mitgliedstaaten mehr Wert auf die Förderung von Fremdsprachkenntnissen gelegt wird. Um soziale Benachteiligungen vorzubeugen, muss damit bereits in für alle frei zugänglichen Kindergärten begonnen werden. Nur so kann erreicht werden, dass die Teilnahme an höherer Bildung sowie die folgenden späteren Berufs- und Karrierechancen vom Einkommen der Eltern unabhängig bleiben. In einigen Kindergärten in Deutschland wurde Englischunterricht schon eingeführt. Kürzlich verkündigte Frau Buhlmann, dass in Deutschland das Budget für freizugängliche Kindergartenplätzen erhöht werden soll. Eine überfällige Maßnahme, bedenkt man, dass in Deutschland immer noch nicht jedem Kind ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Die 'l'école maternelle' in Frankreich zeigt, dass es ein sozialer Gewinn ist, wenn Kindereinrichtungen frühzeitig am Bildungsauftrag beteiligt werden.

Was will die Kommission erreichen?
Die Kommission stellt für das Europäische Mobilitätsjahr 6 Millionen Euro bereit, von denen sollen 4,3 Millionen Euro für Pilot-Projekte verwendet werden, die BürgerInnen dafür gewinnen, mobiler zu werden und über Fördermöglichkeiten zu informieren. Leider war diese Ausschreibung, die September endete, kaum bekannt. Selbst das Parlament ist erst im September von dem Projekt "Mobilitätsjahr" offiziell in Kenntnis gesetzt worden. Der Rest des Geldes soll für große Werbeveranstaltungen, wie die im Juni 2006 geplante Mobilitätskonferenz der Kommission in Wien, verwenden werden. Wesentlich bürgernäher ist die Idee, in europäischen Großstädten Europa-Stellenbörsen "Job Fair Europe" einzurichten, die wie EURES z.B. über vakante Stellen innerhalb Europas informieren.

Freizügigkeitsbarrieren sollen wegfallen
Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass die Kommission einen anderen Grund hat, warum sie ohne den sonst üblichen Vorbereitungszeitraum das Jahr 2006 als Jahr der Mobilität ausweist. Denn 2006 ist das Jahr, in dem die erste Übergangsfrist für die Freizügigkeit der BürgerInnen aus den zehn Neuen Mitgliedstaaten ausläuft. Die Klausel in den Beitrittsverträgen sehen eine Überprüfung nach zwei Jahren und eine mögliche Verlängerung nach 3 Jahren, dann eine weitere Überprüfung und eine weitere Ausnahme für noch einmal zwei Jahre vor. Da aber die erste Verlängerung eine Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedstaates ist, und nicht eine der Kommission, will sie in den Mitgliedstaaten dafür werben, die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen. Unterstützt wird sie dabei von den Regierungen und Europaabgeordneten aus den zehn Neuen, die in der Aussetzung der Freizügigkeit von Benachteiligung im Europäischen Binnenmarkt sprechen.

Stillstand schadet!
Die Übergangsfrist hat nicht verhindert, dass aus den 10 Neuen Mitgliedstaaten ArbeitnehmerInnen unter dem üblichen Lohnniveau angeworben wurden. Manches lief im Bereich der Schattenwirtschaft und war damit letztendlich für den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft schädigender als offene gesetzliche Regeln. Inzwischen haben auch die Gewerkschaften erkannt, dass die Forderungen nach sozialen Mindeststandards und gemeinsamen Tarifvereinbarungen effektiver sind als Übergangsfristen. Insbesondere die Grenzregionen leiden unter den Folgen der Übergangsfristen, wie der Abwanderung von Betrieben.

Aus grüner Sicht sollte deshalb das Mobilitätsjahr 2006 auch dazu benutzt werden, die Rahmenbedingungen für eine sozial abgefederte Freizügigkeit zu diskutieren. Ein wichtiger Eckstein wäre es, dass der Rat endlich die Rechtsreform der Verordnung 1408/71 für die sozialen Sicherungssysteme beschließen würde.

*Heike Otterbeck arbeitet zur Zeit als Praktikantin in meinem Büro