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Gesundheitsvorsorge und Langzeitpflege sind Daseinsvorsorge

Im Rahmen der Lissabon-Strategie sollen auch die Sozialsysteme modernisiert werden.

Kommission fordert zur Modernisierung auf
Position des Europäischen Parlaments

Der Teil der Lissabon-Strategie, der die Modernisierung des Sozialschutzes fordert, blieb bisher von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet. Die jüngste Kommissionsmitteilung zur Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege ist schon als solches brisant, als dass es sich hierbei bislang um einen Bereich handelt, welcher der Kompetenz der nationalen Ebene unterliegt und dort als Teil der Daseinsvorsorge angesehen wird. Auf dem Frühjahrgipfel zur Lissabon-Strategie im Jahr 2004 forderten die europäischen Staats- und Regierungschefs von der Kommission, für diesen Bereich Vorschläge zu entwickeln. Diese "Schreibhilfe" will der Rat nutzen, um im Rahmen einer "offenen Koordinierungsmethode" zwischen den Regierungen gemeinsame Ziele zu verabschieden. Das Europäische Parlament bleibt dabei außen vor. In einem Initiativbericht nimmt es aber nun ungefragt Stellung.

Kommission fordert zur Modernisierung auf

Die Modernisierungsziele der Kommission sind folgende:
1. Ein hochwertiges bedarfsgerechte Versorgungsangebot soll für die gesamte Bevölkerung bereitgestellt und Barrieren beseitigen.
2. Eine hochwertige Versorgung soll die Gesundheit der Menschen verbessern und die Lebensqualität erhöhen.
3. Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege soll langfristig gesichert werden. Kernpunkte hierbei sind eine tragbare Ausgabenentwicklung, geeignete Anreize für LeistungserbringerInnen und PatientInnen, um die Kosten zu drücken sowie eine Anpassung an die demographische Entwicklung.
Die Mitgliedstaaten sollen jetzt statistische Daten vorlegen, damit die Kommission analysieren kann, wo die Systeme "gestrafft" werden können. Im Jahr 2006 plant die Kommission dann Entwicklungs- und Reformstrategien vorzulegen. Aus einer Nebenbemerkung ist noch zu erfahren, dass die Kommission dafür eine "Hochrangige Gruppe für Gesundheitswesen und medizinische Versorgung" einsetzen will.

Position des Europäischen Parlaments

Seitdem die Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Dienstleistungen immer wieder genannt wird, verfolgt das Parlament diese Entwicklung sehr aufmerksam. Mit einem Initiativbericht stellt es seine Empfehlungen dazu vor. In einer harten Kontroverse im Sozialausschuss ist es gelungen, klare Eckpunkte zu setzen:

1. Das Recht auf Gesundheit ist ein Grundrecht, deshalb muss der universelle Zugang zur Gesundheitsversorgung für Jeden und Jede möglich sein, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen.
2. Die Mitgliedsstaaten sollen Schritte unternehmen, welche den ärmsten Mitgliedern der Gesellschaft den Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht.
3. Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege müssen im Bereich der Daseinsversorgung bleiben und nach dem Grundsatz der Solidarität ausgerichtet werden.
4. Die primäre Verantwortung muss auf nationaler Ebene bleiben. Die offene Koordinierungsmethode darf hier den Grundsatz der Subsidiarität – das heißt die Kompetenz verbleibt auf der unteren Ebene - nicht unterlaufen. Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, wie sie ihre Gesundheitssysteme modernisieren.
5. Zur Qualität der Gesundheitsversorgung gehören auch angemessene Arbeits- und Arbeitsschutzbedingungen für die MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen.
6. Die PatientInnenorganisationen müssen stärker als bisher an gesundheitspolitischen Entscheidungen beteiligt werden.

Das Parlament kritisiert den Ansatz, der die Gesundheitsversorgung aus der Perspektive des Stabilitätspaktes sieht. Zudem kommt gerade aus den neuen Mitgliedstaten die Forderung, Behandlungen auch in anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, wo es geringere Wartezeiten gibt, als bei ihnen. Um den universellen Zugang als Kernforderung zu untermauern, forderte das Parlament, dass die Liste der gemeinsamen Ziele neben der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege auch den Bereich soziale Eingliederung und Renten beinhaltet.

Es ist uns als Grünen/EFA-Fraktion gelungen, den Gedanken der Daseinsvorsorge und des universellen Zugangs im Beschluss fest zu verankern. Wir hoffen damit, ein deutliches Zeichen gegen die Liberalisierung der Gesundheitsversorgung gesetzt zu haben.

Mai 2005