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de |    Themen30.09.2006

Portrait Elisabeth Schroedter

Daseinsvorsorge in Gefahr

Das Europäische Parlament diskutierte im September über das Weißbuch von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Ein Standpunkt von Elisabeth Schroedter, MdEP

Der Beschluss des Europäischen Parlaments (EP) zum Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse hätte ein politisches Zeichen setzen können. Kurz vor der zweiten und wahrscheinlich letzten Lesung über die Dienstleistungsrichtlinie und vor weiteren gesetzlichen Schritten der Kommission zu den Sozial- und den Gesundheitsdienstleistungen hätte das Parlament eine scharfe Grenze zwischen den Leistungen im Rahmen der Grundversorgung und denen, für die in Zukunft die Wettbewerbsregeln gelten sollen, ziehen können. Die Koalition aus Christdemokraten und Sozialdemokraten, hat diese Chance nicht genutzt. Stattdessen schlägt sie vor, die Dienste von allgemeinem Interesse Sektor für Sektor zu regeln. Damit wird es der Kommission überlassen, zu entscheiden, wie weit Binnenmarktsregeln in die Grundversorgung eingreifen dürfen.

Die Situation
Das Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die in Deutschland zur Daseinsvorsorge gehören, wurde bereits im Mai 2004 veröffentlicht, wenige Monate, nachdem der damalige Kommissar Bolkestein die Dienstleistungsrichtlinie präsentierte.
Neben diesem zeitlichen Zusammenhang der beiden Dokumente besteht auch ein inhaltlicher. Während die Kommission im Grünbuch, welches dem Weißbuch voraus ging, noch folgende Fragen aufwarf: "Welchen Einfluss auf den Umfang von Maßnahmen der Gemeinschaft hat die Unterscheidung von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Dienstleistungen? Sollen sich die Maßnahmen der Gemeinschaft auf einen vorwiegend sektorenspezifischen Ansatz stützen oder sollte vielmehr ein allgemeiner Rahmen geschaffen werden?", hat sie mit ihrem Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie bereits ihre Antworten geliefert.

Dienstleistungsrichtlinie gibt Rahmen vor
Der Kommissionsentwurf zur Dienstleistungsrichtlinie betrifft alle Dienstleistungen, die gegen Entgelt erbracht werden. Das Parlament hatte in seiner ersten Lesung jedoch zwei wesentliche Änderungen durchgesetzt, die vom Rat akzeptiert wurden. Erstens sind nun die Dienste von allgemeinem Interesse aus der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Der Rat präzisierte dies, indem er in den Erwägungen auch die von den Folgemaßnahmen des Weißbuches betroffenen Dienste von allgemeinem Interesse ausgenommen hat. Zum Zweiten darf die Dienstleistungsrichtlinie nicht zur Liberalisierung oder Privatisierung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beitragen. Das Recht der Mitgliedstaaten, diese Dienste zu definieren, unter Beachtung des europäischen Beihilferechtes zu organisieren und zu finanzieren, bleibt bestehen.

Europäisches Parlament muss Spielraum nutzen
Der Spielraum, der durch die Überlagerung der beiden Dossiers blieb, ist nicht sehr groß - jedoch groß genug, um die Dienste von allgemeinem Interesse klar außerhalb der Binnenmarktsregeln zu stellen und zwar mit einem Rahmenbeschluss. Eine solche Rahmenrichtlinie müsste die Dienste von allgemeinem Interesse definieren, klar machen, welche Rolle sie für den sozialen Zusammenhalt spielen und verdeutlichen, warum Binnenmarktsregeln hier nicht greifen dürfen sowie die Grundversorgung für alle BürgerInnen sichern.

Das Parlament hatte sich in den vergangenen Beschlüssen für einen rechtlichen (Schutz)rahmen für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausgesprochen. Dieser hätte als Gegenstück zur Dienstleistungsrichtlinie eine klare Grenze zwischen Binnenmarkt und Grundversorgung gezogen. Es hätte in dem Zusammenhang auch geklärt werden können, dass neben den Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen auch Bildung und Ausbildung zur Grundversorgung gehören. Lücken in der Dienstleistungsrichtlinie hätten so geschlossen werden können.
Diese drei Bereiche hebe ich hervor, weil der Grundkonsens darüber, dass sie zur Grundversorgung gehören, gerade zu bröckeln beginnt. Es hätte dazu eine deutliche Stellungnahme bedurft, denn für den Bildungsbereich gibt es in der Dienstleistungsrichtlinie keinen eindeutigen Ausnahmebeschluss. Für die Sozial- und die Gesundheitsdienstleistungen versucht die Kommission gerade mit einem sektorbezogenen Regelungsansatz, das Ausschlussvotum des Europäischen Parlaments zu umgehen.

Chance vertan
Mit seinem Beschluss unterstützt das EP nun das Vorgehen der Kommission, auch die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse Sektor für Sektor in die Binnenmarktsregeln einzubeziehen. Dass die Kommission diese Strategie verfolgt, bewies ihre jüngste Mitteilung zu den Sozialdienstleistungen. Aus der Dienstleistungsrichtlinie wurden von den Sozialdienstleistungen nur drei Felder ausgenommen, nämlich die Kinderbetreuung, der soziale Wohnungsbau und die Unterstützung von bedürftigen Familien und Personen. In Ihrer Mitteilung definiert die Kommission diese aber als Wirtschaftstätigkeit, sucht die europäische Dimension und will die Ausschreibungsregeln und Beihilferegeln überprüfen.
Den Schwenk auf das sektorbezogene Vorgehen haben wir vor allem den Sozialdemokraten zu verdanken. Sie verließen die mehrheitliche EP-Position für eine Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge. Die Christdemokraten waren gespalten. Vom Rückzug auf die Subsidiarität – "deswegen ist kein Schutzmechanismus notwendig" - bis zum Begrüßen von Wettbewerbsregeln waren dort alle Meinungen vertreten. Die deutschen Christdemokraten lehnten die Rahmenrichtlinie ab und pochten auf die Subsidiarität. Offenbar haben sie nicht mitbekommen, dass die Dienstleistungsrichtlinie für einen Teil der Daseinsvorsorge, für die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die Kompetenzteilung bereits regelt. Für die Dienste von allgemeinem Interesse gibt es eine solche Kompetenzzuweisung nicht. Deswegen nimmt sich die Kommission den entstandenen Freiraum und versucht nun Sektor für Sektor nach den Regeln des Binnenmarktes auszurichten. Im Ergebnis löst sie so den Schutzcharakter für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge systematisch auf. Nur eine Rahmenrichtlinie, die klare Regelungen zwischen Binnenmarkt und Daseinsvorsorge enthält, könnte diese gefährliche Entwicklung aufhalten.

Die Kombination aus "nicht regeln" und so auch "nicht schützen" und dem sektorbezogenen Ansatz, wie es sich im Beschluss des EP niederschlägt, kommt der Kommission entgegen. Kommissionspräsident Barroso war hoch erfreut und kündigte in seiner Rede an, die Mitteilung zu den Gesundheitsdiensten mit dem Fokus "Patientenmobilität" noch in diesem Jahr vorzulegen. Vergessen ist, dass das Parlament mit der Streichung des Artikels 23 aus dem Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie eine Einbeziehung der Binnenmarktsregeln in den Gesundheitsversorgung verhindern wollte.
Das Parlament hat in der letzte Woche die riesige Chance verpasst, mit einem politisch eindeutigen Votum den Schutz der Daseinsvorsorge einzufordern. Die Gegenstimmen von den Grünen und der konförderalen Linken wurden nur von den französischen Sozialdemokraten unterstützt.