Mobil telefonieren im Ausland - Teure Belastung bald Vergangenheit?
Über den Stand der Brüsseler Debatte zu Roaming-Gebühren, Januar 2007
IOT, MTR, sunrise, sunset, price cap
mit solchen Kürzeln und Begriffen werfen derzeit viele Lobbyisten in Brüssel um sich. Dabei geht es um ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger betrifft: die hohen Roaming-Gebühren beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon im Ausland. Aus Angst vor zu hohen Rechnungen verzichten viele Kunden bisher bei Auslandsreisen auf ein Telefonat nach Hause; eine SMS muss genügen. Nach den Beschlüssen zur Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Chemikalienrichtlinie ist es das derzeit am meisten diskutierte Thema im Bereich Binnenmarkt.
Im Juli 2006 legte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vor, um durch Wettbewerb in dieser Branche Preise zu reduzieren und somit die Verbraucher zu entlasten. Auf Mitgliedsstaatsebene waren derartige Versuche bisher gescheitert.
Durch Drohung Bewegung auf dem Markt
Lehnte die Mobilfunkbranche zunächst auch sämtliche Regulierungsversuche auf EU-Ebene ab, so bietet sie jetzt ein differenzierteres Bild. Interessanterweise hat schon die Androhung einer Regulierung auf europäischer Ebene Bewegung in den Markt gebracht. Inzwischen wetteifern die Mobilfunkfirmen mit neuen Tarifmodellen darum, Politikern glauben zu machen, sie böten schon längst verbraucherfreundliche Tarife an.
Seit Herbst 2006 wird der Entwurf der EU-Kommission in den Ausschüssen des Europaparlaments diskutiert. Die deutsche Ratspräsidentschaft wie die EU-Kommission hoffen, das Dossier bis zur Urlaubssaison im Sommer dieses Jahres abschließen zu können. Alle Beteiligten, ob Abgeordnete, Mobilfunkbetreiber, EU-Beamte oder nationale Diplomaten, fordern Preistransparenz und niedrigere Kosten. Diskutiert wird aber noch über den Weg zur Umsetzung dieser Ziele. Dabei ist die zentrale Frage, wie ein fairer Wettbewerb zwischen den Anbietern garantiert werden kann. Es soll verhindert werden, dass kleinere Firmen mittelfristig vom Markt verschwinden.
Führen Preisobergrenzen zu Preissenkungen?
Kleinere Anbieter wie Eplus, Base oder KPN begrüßen den Kommissionsentwurf, fordern aber sogar niedrigere Preisobergrenzen bei der Großkundenregulierung. Denn sie befürchten, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Preisobergrenzen würden nicht zu Preissenkungen beim Endkunden führen. Im Gegensatz zu ihnen verfügen große Anbieter entweder eigene Netze in verschiedenen Ländern. Oder letztere schließen sich zu grenzüberschreitenden Allianzen zusammen. Innerhalb dieser Verbünde vereinbaren sie Rabatte für die so genannten Vorleistungsentgelte, die sie aber kleineren Marktteilnehmern, die nicht über eigene Netze im Ausland verfügen, verweigern. Zudem leiten diese Mobilfunkallianzen ihre Kunden automatisch in das Netz eines eventuell teuren Allianzpartners, obwohl es billigere Anbieter außerhalb ihrer Verbünde gibt. Diese Praxis müsse aufgebrochen werden - es seien gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu garantieren.
Antidiskriminierungsklausel
Diese Forderungen standen im Mittelpunkt zweier Veranstaltungen im Europäischen Parlament. Da die gesamte Materie sehr komplex und technisch ist, luden der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie sowie der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Ende Januar zu einer gemeinsamen Anhörung mit Vertretern verschiedener Mobilfunkfirmen. Um noch mehr Raum für den Meinungsaustausch zu bieten, initiierte ich zudem ein Frühstück mit weiteren Lobbyisten. Während beider Debatten wurde die mittelfristige Zukunft der Branche diskutiert. Von den kleinen und mittleren Unternehmen wurde ein Szenario entworfen, in dem in wenigen Jahren nur noch zwei oder drei Anbieter auf dem europäischen Markt vorzufinden seien. Um dem entgegenzuwirken forderten sie, eine Antidiskriminierungsklausel in die Verordnung aufzunehmen. Sie soll den Zugang zu Rabatten der Allianzen im Großkundenbereich garantieren und somit eine Marktverdrängung verhindern.
Große Anbieter wie Orange, T-Mobile oder TeliaSonera sehen hingegen in der gegenwärtigen Marktsituation einen legitimen Wettbewerb zwischen allen Martkteilnehmern. Im Gegensatz zu den kleineren Anbietern möchten sie höhere Preisobergrenzen implementiert sehen, um mehr Flexibilität bei der Endkundenpreisgestaltung zu erreichen. Allen Anbietern ist jedoch gemein, die Idee einer Endkundenregulierung abzulehnen; sie propagieren, die jeweils von ihnen favorisierte Großkundenregulierung würde eine Preissenkung bei den Endkunden automatisch folgen lassen.
'sunrise'-Klausel
Diesen Versprechungen traut die Politik schon lange nicht mehr. Ein Großteil der politischen Akteure befürwortet den Ansatz der EU-Kommission, Großkunden- und Endkundenebene regulieren zu wollen. Dabei wird auch die von der Branche ins Spiel gebrachte Idee einer so genannten 'sunrise'-Klausel mehrheitlich abgelehnt. Gemäß der soll eine Endkundenregulierung erst eingeleitet werden, wenn die Großkundenregulierung nicht zur Preissenkung bei den Endverbraucherpreisen führt.
'Standardroamingtarif'
Inzwischen wird in der Debatte viel Bezug auf den Vorschlag der deutschen Regierung vom Herbst vergangenen Jahres Bezug genommen. Bundeswirtschaftsminister Glos schlug eine Ergänzung zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission vor: Die von der Kommission geforderten Preisobergrenzen im Endkundenbereich sollen nur beim so genannten 'Standardroamingtarif' bzw. 'Verbraucherschutztarif' gelten. Alle Mobilfunkunternehmen seien verpflichtet, diesen Tarif anzubieten. Um den Wunsch nach Tarifflexibilität der Unternehmen entgegen zu kommen, soll es aber möglich sein, parallel dazu unter bestimmten Bedingungen Optionstarife (Volumentarife, Flatrates, etc.) anzubieten.
'sunset'-Klausel
An diesem Vorschlag orientiert sich auch der österreichische Europaabgeordnete Paul Rübig, der Berichterstatter des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. Bei dem von ihm vorgeschlagenen 'Eurotarif' handelt es sich um einen Pauschalpreis je Anruf oder Zeiteinheit. Rübig will zudem die Mobilfunkunternehmen verpflichten, eine internationale Flatrate anzubieten, die die Grundgebühr, Gespräche und alle anderen Dienste umfassen müsse. Auch er will alle anderen Roaming-Tarifmodelle von der Regulierung ausschließen, sobald die Unternehmen den Eurotarif und die Flatrate anbieten. Die Endkundenregulierung sollte seines Erachtens eingestellt werden, wenn das politische Ziel eines Binnenmarktes ohne geografische Preisbarrieren erreicht wurde. Damit greift er die von der Industrie vorgeschlagene 'sunset'-Klausel auf. Auf der Großkundenebene soll eine einheitliche europäische Preisobergrenze Transparenz und fairen Wettbewerb garantieren. Zu deren Höhe hat er sich aber noch nicht festgelegt – ein, wenn nicht sogar der entscheidende, Punkt harrt also noch der Klärung.
Contra 'Pull'-Informationssystem - Pro 'Push-System'
Da könnte Hilfe vom am parlamentarischen Prozess ebenso beteiligten Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz kommen. Denn dessen Berichterstatter Joseph Muscat veranlasste die Erarbeitung eines Hintergrundpapiers. Bis Ende Januar 2007 sollen u.a. Entgelte, mögliche Alternativen sowie die Formeln zur Festlegung von Preisobergrenzen analysiert werden. Auch er will eine Verdrängung von kleinen Wettbewerbern durch eine zukünftige Regulierung verhindern. Einig sind sich beide Berichterstatter in der Ablehnung des von der Kommission vorgeschlagenen passiven 'Pull'-Informationssystems, nach der sich die Verbraucher um Preisinformationen bei ihrem Anbieter selbständig kümmern müssten. Sie befürworten hingegen ein aktives 'Push-System', bei dem die Verbraucher in Echtzeit kostenlos und automatisch über die Roamingkosten informiert werden sollen.
Die parlamentarische Diskussion wird voraussichtlich im Mai mit dem Beschluss im Plenum beendet sein. Auch wir Grünen müssen noch über den besten Weg für die Verbraucherinnen und Verbraucher diskutieren. Wir wollen fairen Wettbewerb unter den Anbietern und größtmögliche Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten. Dabei muss ein verbraucherpolitisches Eigentor verhindert werden: Die Senkung der Roaming-Gebühren darf nicht zu steigenden Inlandstarifen und zu einer Monopolsituation weniger Anbieter führen.
Ebenso zu diskutieren ist, ob die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zeitspanne von sechs Monaten zwischen Groß- und Endkundenregulierung wirklich sinnvoll ist. Hatten die Unternehmen nicht Zeit genug, ihren Kunden günstigere Roamingpreise anzubieten? Die Kommission wollte ja gerade Endkonsumenten entlasten. Diese müssten dann aber bis zum Winter 2007/08 auf die weiter preisreduzierenden Effekte der Großkundenregulierung auf der nachgeschalteten Endkundenebene warten. Warum sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht schon diesen Sommer in den Genuss von Einsparungen kommen? Neben der Festlegung der Preisobergrenzen bleibt also noch genügend Diskussionsstoff aus Verbraucherperspektive. Am Ende steht hoffentlich eine 'bessere Gesetzgebung', die die teure Belastung, im Ausland mobil zu telefonieren, in ein nützliches Kommunikationsmittel wandelt.