Welthandelsrecht – das Recht des Stärkeren?
von Frithjof Schmidt, MdEP
Bringt die Globalisierung bei schrankenlosem Freihandel tatsächlich Gewinne für fast alle Länder, wie immer wieder behauptet wird? Oder sind die Entwicklungsländer vor allem Verlierer des Freihandels, in dem das Recht des Stärkeren wirkt? Oder befinden wir uns gar in einem "Weltwirtschaftskrieg um Wohlstand", in dem Europa von "Angreiferstaaten" aus Asien und Lateinamerika ökonomisch "bedroht" wird, wie das Gabor Steingart, der Berliner Büro-Chef des "Spiegel", aggressiv formuliert. Er fordert sogar ein "Westbündnis gegen Asien" bzw. eine "NATO der Wirtschaft". Die folgenden Thesen versuchen die aktuelle Krise des Multilateralismus in den Welthandelsbeziehungen zu analysieren und mögliche Wege zu fairen Handelsbeziehungen, die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards weltweit sichern, zu skizzieren.
1. Der dynamisch wachsende Welthandel ist ein zentraler Bestandteil der Globalisierung. Er führt zu einer immer engeren Verflechtung der nationalen Volkswirtschaften und ihrer Arbeitsmärkte. Die wachsende Stärke und Mobilität transnationaler Unternehmen hat zur Folge, dass sie zunehmend in der Lage sind, die Unterschiede zwischen den sozialen und ökologischen Standards einzelner Länder auszunutzen. So wird auf diese Standards ein Druck nach "unten" ausgeübt ("race to the bottom"), da Länder und Regionen untereinander in einen ruinösen Wettbewerb darum geraten, den Investoren die "günstigsten" Bedingungen als Standort zu bieten. Dieser Prozess untergräbt nicht nur umweltpolitische Standards ebenso wie soziale und arbeitsrechtliche Errungenschaften, sondern tendenziell auch die Qualität und die Sicherheit von Produkten.
2. Die kapitalgetriebene Globalisierung als Prozess der schrankenlosen Deregulierung und Liberalisierung der internationalen bzw. der nationalen Märkte ist seit rund zehn Jahren in der Krise. Ausgangspunkt war die so genannte Asienkrise 1997, die in der Folge zu einem Platzen der Spekulationsblasen der "new economy" mit entsprechenden Verwerfungen bei Börsen, Banken und High-Tech-Industrie geführt hat. Die Welthandelsorganisation ist bei ihrem Gipfel in Cancun 2003 damit gescheitert, den bisherigen Deregulierungsprozess unverändert fortzuschreiben. Der Welthandelsgipfel in Hongkong im Dezember 2005 hat gezeigt, dass die Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Ländergruppen mit den bisherigen Verfahren der WTO kaum noch zu bearbeiten sind. Die Stimmung unter den Vertretern der ärmeren Länder war in Hongkong in der Schlussphase explosiv. Die WTO hat dort die Chance verspielt sich aus sich selbst heraus zu verändern und zu einem wirklich akzeptierten, fairen Verhandlungsforum zu werden. Es gibt eine Krise des Multilateralismus in den Handelsbeziehungen.
Vor diesem Hintergrund sagen ExpertInnen, wie Prof. Thomas Palley (International Herald Tribune v. 20.4.2006), drei mögliche Entwicklungsszenarien der Globalisierung voraus: die Rückkehr zu einer Welt der bilateralen Verträge, der Zölle und Quoten; oder die Herausbildung stark voneinander abgeschotteter regionaler Handels- und Investitionsblöcke; oder den Durchbruch zu einem System der international kontrollierten sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Standards, die rechtlich verbindlich sind. Aus grüner Sicht zu wünschen ist natürlich das dritte Szenario, politisch zu befürchten ist eine Kombination der beiden ersten Szenarios.
3. Eine demokratisch gestaltete Regulierung des globalen Handels ist nur im multilateralen Rahmen zu erreichen. Alle Schritte zu einem gerechteren Handelssystem bedeuten eine komplexe Ausbalancierung von Interessen und schließen politische Entscheidungen zu Beschränkungen für leistungsstarke Volkswirtschaften und Förderung von Entwicklungsökonomien ein. Das ist das Gegenteil des "Rechtes des Stärkeren". Die aktuellen Debatten über die Agrarsubventionen, über Zuckermarktordnung oder Textilimporte werfen ein Schlaglicht auf den politischen Zündstoff solcher notwendigen Veränderungen.
Die globalen Handelsfragen sind eng verbunden mit den Fragen einer globalen Umweltpolitik und den Fragen von sozialen und demokratischen Rechten. Wirkliche Fortschritte werden langfristig nur möglich sein wenn die Verhandlungen über diese Fragen im UN-Rahmen zusammengeführt und koordiniert werden.
4. Zur Durchsetzung internationaler Standards gibt es im Rahmen der bestehenden institutionellen und politischen Bedingungen grundsätzlich vier Wege:
Erstens: Die Selbstbindung der WTO an die Vorschriften und Standards, die die schon existierenden internationalen "Behörden" entwickelt und kodifiziert haben. Dazu gehören etwa die ILO im Bereich der Arbeitsrechte und die WHO im Bereich der Gesundheitsrechte sowie die internationalen Sekretariate der Umweltkonventionen. Das wäre ein entscheidender Schritt zur Verrechtlichung des internationalen Handels im positiven Sinn.
Zweitens: Die Verabschiedung einer internationalen Konvention über "Sozial Verantwortliche Unternehmensführung" (Corporate Social Responsibilty), die die Unternehmen selbst zur Einhaltung von Standards verpflichtet und die am Heimatstandort der Unternehmen einklagbar sein sollte. Sie könnte unmittelbar an den bestehenden "OECD-Richtlinien für multinationale Konzerne" und den "UN-Menschenrechtsnormen für transnationale und andere Wirtschaftsunternehmen" aus dem Jahr 2003 anknüpfen. EU-Parlament und Kommission streiten seit Jahren über die Notwendigkeit einer EU-Verordnung hierzu. Investitionsschutz könnte von der EU mit einem solchen rechtlich verbindlichen Verhaltenskodex verbunden werden.
Drittens: Die Aufnahme solcher Standards in Vereinbarungen etwa der EU mit Ländern oder Ländergruppen. So sieht etwa der Artikel 23g) des Abkommens von Cotonou mit den 79 Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten ausdrücklich die Förderung des Fairen Handels vor.
Viertens: Die "privatwirtschaftliche" Vereinbarung solcher Standards zwischen Erzeugern und Händlern, die dafür ein durch Zertifizierung kontrolliertes und geschütztes "Label" erhalten, sowie ggf. auch öffentliche Fördermittel. Die Fair- Handels-Bewegung ist das wichtigste aber keineswegs das einzige Beispiel für diesen Ansatz, die Marktmacht der VerbraucherInnen ökonomisch und politisch von unten zu nutzen.
5. Eine multilaterale Ordnungspolitik muss klären, was schutzwürdige Interessen sind und wie dieser Schutz erreicht wird. Der Generalsekretär der WTO, Pascal Lamy, hat gefordert, dass die "collective preferences" von Gesellschaften, also frei übersetzt die Grundelemente eines Gesellschaftsmodells, vor Deregulierung geschützt werden sollten. Dies sollte in Zukunft ein zentraler Ansatzpunkt für die europäische Politik zur Globalisierung in allen internationalen Organisationen werden. Hier kann sich der Schutz der sozialen, ökologischen und kulturellen Standards des europäischen Gesellschaftsentwurfes mit der Unterstützung ähnlicher Schutz- und Regulierungsinteressen anderer Gesellschaften im Rahmen einer neuen multilateralen Ordnungspolitik verbinden. Die vertraglichen Grundlagen der WTO bieten hierfür durchaus Möglichkeiten und Ansatzpunkte. (Etwa die GATT-Artikel 20 "General Exceptions" und 36-38 "Trade and Development".) Es fehlt bisher aber am politischen Willen diese entsprechend zu nutzen.
6. Die umfassende Förderung des Erreichens der Standards der 8 Kernkonventionen der internationalen Arbeitsorganisation ILO und der internationalen Konventionen im Bereich von Bürgerrechten und Umweltschutz muss zu einem Leitmotiv internationaler Politik für "Global Governance" werden. Eine internationale Kontrolle durch die Zertifizierung von Produkten, die diese Standards erfüllen, wäre ein entscheidender Schritt. Auch dies ist grundsätzlich mit den vertraglichen Grundlagen der WTO (siehe oben) vereinbar.
7. Das "Fair Trade"- Konzept der Bewegung für fairen Handel kann hierfür als Vorbild dienen. Es ist unter Wettbewerbsbedingungen am Markt erfolgreich und widerlegt noch einmal praktisch die Legende, das die VerbraucherInnen ihre Kaufentscheidung nur am billigsten Preis orientieren. Das Europäische Parlament hat im Juli 2006 mit überwältigender Mehrheit eine Entschließung verabschiedet, in der die EU-Kommission aufgefordert wird zentrale Kriterien festzuschreiben, die Produkte mit dem Etikett "Fair Trade" erfüllen müssen. Dazu gehören u.a.: existenzsichernde Preise für die ProduzentInnen, eine klare Information der VerbraucherInnen darüber, welchen Preis die Produzenten erhalten, die Einhaltung der Kernkonventionen der ILO zu Arbeitsschutz, zu Gesundheitsschutz, zu Frauen- und Kinderarbeit bei der Produktion, die Einhaltung ökologischer Standards, Transparenz und Rückverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette, Unterstützung von Produktion und Marktzugang für die Erzeugerorganisationen und eine Kontrolle der Einhaltung dieser Kriterien. Die Zertifizierung dieser Produkte erfolgt seit langem z.B. durch die unabhängige "Fair Trade Labelling Organisation" (FLO).
Nach diesem Vorbild könnte es z.B. eine UN-Einrichtung für Produktzertifizierung geben. Auch sollten die massiven finanziellen Handelshilfen (Aid for Trade) die im Rahmen der WTO-Verhandlungen bereits zugesagt sind, zu einem relevanten Teil (Einstiegsstufe: 10 Prozent) für "Aid for Fair Trade" verwendet werden.
8. Die Europäische Union ist ökonomisch ein Gravitationszentrum der Globalisierung. Sie könnte politisch der wichtigste Akteur für eine gerechtere Globalisierung werden, hat aber bisher vor dieser Aufgabe weitgehend versagt. Die EU ist gleichauf mit den USA der größte Wirtschaftsraum der Welt. Rund 25 Prozent der Weltproduktion und gut 20 Prozent des Welthandels entfallen auf sie. Das Stimmengewicht der EU-Mitgliedstaaten in den internationalen Finanzinstitutionen beträgt etwa 30 Prozent und von den weltweiten Aufwendungen für Entwicklungshilfe stammt mehr als die Hälfte aus der EU. Mit 77 Entwicklungsländern der so genannten Afrika-Karibik-Pazifik-Saaten (AKP) gibt es durch das Abkommen von Cotonou eine enge wirtschaftliche und politische Kooperation bis hin zu einer gemeinsamen parlamentarischen Versammlung.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet zur Umsetzung der Milleniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, in deren Zentrum die Armutsbekämpfung steht, wirkungsvoll beizutragen. Die EU hat eine stark binnenmarktorientierte Wirtschaft. Über 85 Prozent des Handels der Mitgliedsstaaten werden innerhalb der EU abgewickelt. Das gibt der EU volkswirtschaftlich hervorragende Möglichkeiten zum globalen Vorreiter für hohe soziale und ökologische Standards zu werden, bzw. dies auch unter internationalen Wettbewerbsdruck zu bleiben.
Die Preisstabilisierung von Rohstoffen und selbstproduzierten Fertigwaren ist für die meisten Entwicklungsländer eine ökonomische Schlüsselfrage. Der Verhinderung von aggressiven Exportsubventionen, Dumpingpreisen und die Stützung von Rohstoffpreisen muss deshalb ein zentraler Ansatzpunkt für die europäische Politik sein. Die EU muss besonders in dieser Hinsicht mit der Logik wirtschaftlicher Machtpolitik "des Stärkeren" brechen.