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Was sind die "Strategischen Leitlinien" in der Regionalpolitik?

von Elisabeth Schroedter, MdEP

Leitlinie 1: Förderung der Anziehungskraft der Regionen für Investoren und Arbeitskräfte
Leitlinie 2: Förderung von Wissen und Innovation für Wirtschaftswachstum
Leitlinie 3: Mehr und bessere Arbeitsplätze

Mit den Strategischen Leitlinien formuliert die Kommission inhaltliche Schwerpunkte für die Strukturfonds. Projektträger erfahren aus dem Kommissionsvorschlag, wofür Strukturfonds aus europäischer Sicht eingesetzt werden können. Grundlage ist der Wettbewerbsgedanke der Lissabon-Strategie und zu wenig die Zielsetzung der Göteborg-Strategie. Die Mitgliedstaaten haben jedoch wenig Interesse daran, dass die Leitlinien für ihre Programme verbindlich werden. So sollen sie nur Empfehlungen bleiben.

Funktion der Leitlinien
Die Strategischen Leitlinien sind der Versuch der Kommission, für den Einsatz der Strukturfonds inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Die Leitlinien bilden das strategische Konzept für die Europäische Kohäsionspolitik. Deshalb sind sie auch nicht auf die einzelnen Fonds aufgeteilt, sondern als Ziele formuliert, die von den Fonds in der Synergie ihres Einsatzes erreicht werden sollen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der EU-Vertrag die Umsetzung der Strukturfonds in die Hände der Mitgliedstaaten legt. Diese setzen eigene nationale Schwerpunkte, welche häufig die auf europäischer Ebene vereinbarten Prioritäten, wie z.B. die Lissabon- und Göteborg-Strategie, vermissen lassen.

Drei Prioritäten
Die Kommission knüpft mit ihrem Vorschlag die Leitlinien vor allem an den Wachstumsgedanken der Lissabon-Strategie an. Die Zielsetzungen "Nachhaltige Entwicklung" oder "schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen" wie sie in der Göteborg-Strategie vorgesehen sind, spielen in den Leitlinien nur eine untergeordnete Rolle. Die durch die Strukturfonds kofinanzierten Programme sollen auf folgende drei Prioritäten ausgerichtet werden:
1. Verbesserung der Attraktivität der Regionen, Städte und Mitgliedsstaaten;
2. Förderung von Innovation und Unternehmergeist, dem Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten und der neuen Informations- und Kommunikationsstrategie;
3. Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen.

Leitlinie 1: Förderung der Anziehungskraft der Regionen für Investoren und Arbeitskräfte
Darunter fallen die Bereiche Verkehr, Umwelt und Energie: Im Bereich "Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur" muss die Förderung auf den speziellen Bedarf und den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung der Region ausgerichtet sein, Umwelt- und Sozialfolgen berücksichtigen, mit dem Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit im Einklang stehen, besonderes Augenmerk auf die Modernisierung des Eisenbahnnetzes legen sowie ein gutes Verkehrsmanagement und Verkehrssicherheit erreichen.

Umweltinvestitionen sollen auf die langfristige Nachhaltigkeit von Wirtschaftswachstum zielen, externe Umweltkosten vermindern, Innovation stimulieren und dadurch Arbeitsplätze schaffen. Um langfristig Kosten zu sparen, soll die Umweltverschmutzung an der Quelle bekämpft werden. Konzepte, wie die Internalisierung externer Umweltkosten und die Einführung marktbasierter Instrumente, sollen gefördert werden.

Der Bereich Energie umfasst drei Aktionen. Gefördert werden sollen Energieeffizienz in Projekten und Entwicklungsmodellen, erneuerbare und alternative Technologien (Wind, Sonne, Biomasse) und in den Konvergenzregionen der Ausbau von Netzen - hier auch herkömmlichen Energieträger.

Leitlinie 2: Förderung von Wissen und Innovation für Wirtschaftswachstum
Sie umfasst Forschung und Entwicklung, unternehmerische Initiativen, die Verbreitung von Informationstechnologie und den Zugang zu Finanzmittel. Im Bereich Forschung und Entwicklung geht es um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungsinstituten und den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu Forschungsdienstleistungen. Aber auch der Ausbau von Forschungsinfrastruktur und von Forschungskapazitäten kann gefördert werden.

Unternehmerische Initiativen sollen Kompetenzzentren und Unternehmensdienstleistungen günstig nutzen können. Gefördert werden sollen Ökoinnovationen und Unternehmensgründungen. Der Bereich "Förderung der Informationsgesellschaft" zielt auf die Verbreitung der und den Zugang zur IT-Technik für Unternehmen und private Haushalte ab. Für abgelegene ländliche Gebiete soll sogar der Anschluss gefördert werden können. Hilfen sollen auch Behinderte, Senioren und andere benachteiligte Gruppen beim Zugang zur digitalen Wirtschaft bekommen.

Hinter dem Begriff "Zugang zu Finanzmittel" verbirgt sich die komplette Palette des Einsatzes von Strukturfonds für zuschussfreie Finanzinstrumente, wie Darlehen, Start- und Risikokapital sowie Bankbürgschaften und Mikrokredite für Unternehmen. Eine besondere Zielgruppe sind Unternehmergruppen ohne eigne Kapitaldecke wie Jungunternehmer, Frauen und Migranten.

Leitlinie 3: Mehr und bessere Arbeitsplätze
Die Kommission definiert hier fünf Aktionsbereiche. Zum ersten sollen mehr Menschen in den Arbeitsmarkt integriert und das System der Arbeitslosenhilfe darauf ausgerichtet werden. Dabei soll das Gewicht auf aktive und präventive Arbeitsmarktmaßnahmen gelegt, Jugendlichen nach der Schule der Übergang zum Beruf erleichtert, die Frauenerwerbsbeteiligung verbessert und Migranten der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Hier ist auch die Förderung von Projekten der Sozialwirtschaft und Sensibilisierungskampagnen zum Abbau von Diskriminierung vorgesehen.

Der zweite Aktionsbereich umfasst alle Maßnahmen des "lebenslangen Lernens" einschließlich regionaler und sektoraler Fonds, die Fortbildungsmaßnahmen in oder außerhalb von Betrieben fördern. Auch die Förderung der Fortbildung für Unternehmer kleiner Betriebe im Management und im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist hier vorgesehen. In diesem Bereich können auch Arbeitsmarktmaßnahmen unterstützt werden, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

Der dritte Aktionsbereich bezieht sich auf Aus- und Weiterbildungssysteme. Besonders in den Konvergenz-Gebieten (vergleichbar mit den jetzigen "Ziel-1-Gebieten") sollen diese ausgebaut und modernisiert werden.

Der vierte Bereich zielt ebenfalls auf den Nachholbedarf in den osteuropäischen Ländern. Er fördert den Ausbau der regionalen Verwaltungskapazitäten und öffentlichen Dienste.

Der fünfte Bereich betrifft den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte. Er fördert Investitionen in die Gesundheitsfürsorge und Krankheitsvorsorge, die vor allem in den Neun Mitgliedsstaaten Problembereiche sind.

Gender mainstreaming
Innerhalb dieser Prioritäten muss immer das Gender mainstreaming berücksichtigt werden. Gender mainstreaming bedeutet hier, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Phasen der Ausarbeitung und Durchführung der Programme und Projekte erfolgen muss. Die Kommission schlägt vor, dies dadurch zu erreichen, in dem geprüft wird, wie sich die Projekte auf die Gleichberechtigung auswirken. Gleichzeitig können spezielle Maßnahmen Gleichstellung fördern und Diskriminierung abbauen.

Städtische Gebiete
In dem Kapitel "Beitrag der Städte" trägt die Kommission ihrem Anliegen Rechnung, Städten eigene Kompetenzen in der Strukturförderung zu geben. Gleichzeitig findet man in der Beschreibung des Ziels den URBAN-Ansatz wieder. Probleme wie soziale Ausgrenzung, hohe Kriminalität und schlechte Lebensqualität sollen durch lokale Strategien, die alle Lebensbereiche integrieren und die Wohnbevölkerung beteiligen, gelöst werden.

Ländliche Gebiete
Diese absurde Arbeitsteilung der beiden Strategien für den städtischen und ländlichen Raum wurde auch auf der jüngsten Tagung der britischen Präsidentschaft in Newcastle zu den Leitlinien in propagiert: Für Industrieregionen die Lissabon-Strategie, für den ländlichen Raum die Göteborg-Strategie.

Leitlinien bleiben wahrscheinlich unverbindlich
Die von der Kommission ebenfalls vorgeschlagenen gemeinschaftliche Leistungsreserve von 3% der Mittel soll für die Regionen bereit gehalten werden, die besonders vorbildlich die Strategischen Leitlinien umsetzen. Allerdings lehnt die große Mehrzahl der Mitgliedstaten diese Leistungsreserve ebenso ab wie die Verbindlichkeit der Leitlinien. So bleiben die Leitlinien wie in der Vergangenheit lediglich ein Handbuch für die Strukturfonds, an das sich keiner halten muss.
Für die lokalen und regionalen Partner und Projektträger, aber auch für Landtagsabgeordnete, sind die Leitlinien dennoch ein wichtiger Katalog. Denn er gibt Auskunft darüber, was mit Europäischen Strukturfonds im europäischen Sinne alles möglich ist.