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de |    Themen28.09.2005

Bioethik im 7. Forschungsrahmenprogramm

Die EU-Kommission ignoriert politische Vorgaben des Europäischen Parlaments

Ist die Europäische Union eine Werte- oder nur eine Wirtschaftsgemeinschaft? Die verlorenen Referenden zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden haben dieser Frage zu neuer Aktualität verholfen. Wer hätte daher nicht erwartet, dass sich die Europäische Union diesen klaren Fingerzeig der Bevölkerung zu Herzen nimmt? Und doch hat die Europäische Kommission Ende September eine enttäuschende Antwort auf diese wichtige Frage geliefert. Trotz Kritik aus dem Europäischen Parlament hat sie an ihrem bisherigen Vorgehen zur Finanzierung von embryonaler Stammzellforschung in den EU-Mitgliedstaaten festgehalten. Ihre Vorschläge für die spezifischen Forschungsprogramme im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms unterstreichen, dass die Europäische Kommission in Zukunft wirtschaftliche Interessen vor europäische Werte stellen will.

Im Rahmen des Entwurfs für das 7. Forschungsrahmenprogramms wird sehr kontrovers diskutiert, wie die Europäische Union in Fragen vorgehen wird, in denen die Mitgliedstaaten unterschiedliche Positionen vertreten. Dazu zählt die Forschung an menschlichen Embryonen. Mit Belgien und England lassen nur zwei Mitgliedstaaten diese Forschung ohne jegliche Beschränkungen zu, während sie in anderen Mitgliedstaaten aus ethischen Gründen nur unter großen Einschränkungen möglich oder sogar verboten ist. Auch aus diesem Grund hat das EU-Parlament im März 2005 mit großer Mehrheit in einer Resolution diese Art der kontroversen Forschung mit EU-Forschungsgeldern vom Forschungsrahmenprogramm ausgeschlossen und darauf verwiesen, dass derartige Forschung dort, wo sie legal ist, allenfalls aus dem jeweiligen nationalen Haushalt - und nicht aus dem EU-Haushalt - finanziert werden soll. Subsidiarität heißt, dass europäische Gelder nicht für Projekte ausgegeben werden, die in einigen Mitgliedsstaaten aus Gründen der Menschenwürde illegal sind.

Die Kommission hat jedoch auf stur geschaltet. Sie war noch nicht einmal zu einem Kompromiss bereit, analog des Kompromissvorschlags der portugiesischen Ratspräsidentschaft aus dem Jahre 2003. Dieser schloss die Zerstörung von Embryonen aus und sah eine Stichtagsregelung vor, damit zwar bestehende embryonale Stammzelllinien ähnlich wie in Deutschland genutzt werden können, aber keine neuen Anreize für die Schaffung neuer Stammzelllinien gegeben werden.

Stattdessen versichert Barroso, Forschungsvorhaben zu ethisch sensiblen Fragen würden einer "Fall zu Fall"-Überprüfung durch einen Regelungsausschuss, besetzt mit Experten aus den Mitgliedstaaten, unterzogen werden. Doch ist dies nicht mehr als Augenwischerei. Ohne Not wird die Spaltung der EU-Mitgliedsstaaten in dieser kontroversen ethischen Frage riskiert. Zurzeit investiert die EU eine halbe Million Euro, das sind 0,002% ihres Forschungsbudgets, in die menschliche embryonale Stammzellforschung. Die Vergabe von EU-Forschungsgeldern sollte sich vielmehr auf Alternativen konzentrieren, wie die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus dem Nabelschnurblut. Diese werden in keinem Mitgliedsstaat kontrovers diskutiert und haben auch schon zu erfolgreichen Behandlungen geführt.

Es ist richtungsweisend, dass die EU-Kommission der Position des EU-Parlamentes nicht gefolgt ist und die aktive Forschung an Embryos und an embryonalen Stammzellen aus dem Rahmenprogramm nicht generell ausschließt. Zwar ist die EU-Kommission nicht rechtlich an den Parlamentsbeschluss vom März gebunden, aber in großem Maße politisch. Die kommenden Monate müssen daher genutzt werden, um eine breite Öffentlichkeit zu schaffen zur Beeinflussung der Mitgliedstaaten und der Kommission. Mit dieser Frage wird sich auch zeigen, ob die Wertegemeinschaft für die EU nur eine leere Floskel darstellt oder ob sie durch konkrete Handlungen gestützt wird.