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de |    Themen04.10.2006

Portrait Hiltrud Breyer

EU-Regulierungssystem für Nanotechnologie überfällig

von Hiltrud Breyer, MdEP

Das Votum des Europaparlaments hat nicht dazu beigetragen, den Kurs der EU-Nanotechpolitik zu ändern. Die Abgeordneten haben im Gegenteil grünes Licht für die Verdopplung der EU-Fördermittel gegeben, ohne einen entsprechenden Rechtsrahmen für Nanotechnologie einzufordern. Trotz alarmierender Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsgefahren werden Produkte, die Nanopartikel enthalten, damit weiter auf den Markt gebracht. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip. Die Rückholaktion eines quasi Nano-Reinigungsproduktes infolge zahlreicher Vergiftungsfälle in Deutschland ist deutliche Warnung genug. Stattdessen geben die Abgeordneten Vollgas für die Anwendung der Technologie, ohne dass auch nur ansatzweise geklärt ist, welche Gesundheitsgefahren durch Nanopartikel drohen. Es sollen sogar öffentliche Gelder für Kampagnen bereitgestellt werden, um der Bevölkerung die Angst vor Nanotechnologie zu nehmen. Offensichtlich haben die Abgeordneten nichts gelernt aus dem Asbest- und anderen Gesundheitsskandalen.

Die Grünen lehnen Nanotechnologie nicht grundsätzlich ab. Sie kann eine bedeutende Rolle spielen, beispielweise in der Umwelttechnologie durch nanotechnologisch optimierte Solar- und Brennstoffzellen oder Nano-Schadstofffilter. Damit dies möglich ist, muss aber ein eindeutiger Rechtsrahmen in Kraft sein, der den Umgang mit dieser Technologie klar definiert und die Sicherheit von Verbrauchern und der Umwelt gewährleistet. Das riesige Erkenntnisloch über die Gefährlichkeit der Nanopartikel muss dringend geschlossen werden.

Selbst der wissenschaftliche Ausschuss der EU-Kommission SCENIHR hat erhebliche Lücken bei dem für die Risikobewertung erforderlichen Wissen eingeräumt, was den Nachweis, die Dosis/Wirkung-Relation sowie den Verbleib der Partikel im menschlichen Körper und der Umwelt betrifft. Bestehende toxikologische und ökotoxikologische Methoden werden nicht ausreichen, um alle im Zusammenhang mit Nanopartikeln aufkommenden Fragen zu klären. Durch ihre größere Oberfläche steigt die Reaktivität und damit die Giftigkeit der Partikel. Sie können sogar die Blut-Hirn-Schranke überwinden und sich im Gehirn ablagern. Noch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Nanopartikel durch die Haut in die Blutbahn gelangen. Trotzdem wird Nano-Titandioxid mittlerweile in vielen Sonnencremes verwendet. Andere Kosmetika, Reinigungsmittel und Farben, die die Verbraucher im Alltag nutzen, enthalten Nanopartikel, ohne dass ihre Verwendung gekennzeichnet werden muss. Eine Kennzeichnung der Nano-Produkte ist deshalb überfällig, damit Verbraucher wie im Falle von gentechnisch-veränderten Lebensmitteln die Wahlfreiheit haben und endlich Klarheit herrscht über die genaue Zahl der im Umlauf befindlichen Produkte. Die Verbraucher dürfen nicht länger als Versuchskaninchen für Nanotechnologie herhalten.

Der Mehrwert einer europäischen Nanotechnologie-Stategie kann nicht darin liegen, wie die Lemminge dem Nano-Hype hinterherzulaufen. Die EU-Kommission und auch das Europaparlament ignorieren die Warnzeichen und überbieten sich in blindem Technikglauben. Wir Grünen werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die EU zum internationalen Vorreiter für die politische Regulierung wird. Es ist fünf vor zwölf, um Fragen der Sicherheit, Testverfahren, Arbeitsplatzschutz, Patentvergabe, Nachverfolgbarkeit und Kennzeichnung eindeutig zu regeln. Die Sicherheit der Verbraucher und der Umwelt auf allen Ebenen muss an erster Stelle stehen. 

Ausführliche Informationen unter www.hiltrud-breyer.eu. In Kürze erscheint auch ein Faltblatt zur Nanotechnologie.