Europäisches Parlament kämpft für Datenschutz
Exzessive Speicherung von Telekommunikationsdaten vorerst abgelehnt
von Cem Özdemir, MdEP
Datensammeln als Selbstzweck
Parlament gehört ins Boot
Sachlich erforderlich, angemessen und verhältnismäßig
Bei der Fahndung nach den Tätern der Madrider Zug-Anschläge vom März 2003 wurden auch in Darmstadt Wohnungen durchsucht. Ein geplantes Attentat in Straßburg, jedoch glücklicherweise vereitelt, wurde zu einem großen Teil in Frankfurt geplant.
Das sind nur zwei Beispiele für grenzüberschreitende Verbrechen. Zwei Beispiele, die zeigen, dass Sicherheit im Inland heute Sicherheit im Innern der EU ist. Ohne europäische Zusammenarbeit gibt es in einem Raum ohne Grenzen und zunehmender mobiler und kommunikativer Vernetzung keinen Schutz vor neuen Gefahren: Organisierte Kriminalität, die an unseren Grenzen nicht Halt macht; ein international agierender islamistischer Terrorismus, der bereits in zwei europäischen Hauptstädten verheerende Anschläge verübt hat. Wie können wir uns davor schützen?
Die EU hat bisher die Chance weitgehend verpasst, durch eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mehr Sicherheit zu schaffen. Doch das Maß aller Dinge muss nach wie vor der Erhalt der bürgerlichen Rechte und Freiheiten sein. Die demokratischen Werte sind konstitutive Elemente unserer Gesellschaft, Offenheit und Toleranz sind ihre Merkmale. Es ist ein Dilemma, dass es die eindeutige Wahl zwischen Freiheit oder Sicherheit nicht gibt. Wir müssen immer wieder von neuem abwägen, wie weit wir es dem Staat erlauben, in unsere Rechte und Freiheiten einzugreifen.
Derzeit haben wir es in Brüssel mit so einem Fall der Abwägung zu tun: In manchen Fällen führte die Auswertung der Telefonkontakte von Verdächtigen die Ermittler auf die richtige Spur. Daraus haben nun Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien den Schluss gezogen, dass die umfassende Speicherung solcher Daten zu mehr Sicherheit führt. Im Weg steht ihnen: der Datenschutz.
Im April 2004 haben diese vier Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat die "Vorratsspeicherung von Daten" aus elektronischer Kommunikation vorgeschlagen. Hinter der fürsorglich anmutenden Chiffre verbirgt sich jedoch ein potentieller Angriff auf den Datenschutz. Die Initiative fordert einen europäischen Beschluss, um künftig umfassend Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger speichern zu können – für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren. Wem das nicht genug ist, der soll laut Vorschlag den Zeitraum auch noch ausdehnen dürfen. Eine angeglichene europäische Praxis soll den Datenaustausch effektiver machen.
Es gilt in dem Streit die Kirche im Dorf zu lassen: So werden etwa in Deutschland bereits heute Daten von Telekommunikationsunternehmen zu Rechnungszwecken für 3 Monate aufbewahrt. Auch ist nichts dagegen einzuwenden, wenn diese Daten im Rahmen der Fahndung genutzt werden. Doch gleichzeitig ist es eben auch geboten, der Sammelwut von Ermittlern klare Grenzen aufzuzeigen.
Nach Meinung des Europäischen Parlaments (EP) umgeht der Vorschlag des Rates nicht nur bestehende Gemeinschaftsregeln, sondern verletzt auch den Datenschutz und missachtet darüber hinaus potentiell Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz der Privatsphäre). Als wäre das nicht genug, hat das Parlament den Vorschlag auch als praxisuntauglich bewertet. Trotz dieser handfesten Kritik ist offen, ob sich das EP am Ende durchsetzen wird.
Datensammeln als Selbstzweck
Worum geht es? Der Einsatz modernster Kommunikationsmittel durch internationale Terroristen macht den staatlichen Ermittlern das Leben schwer. Hätten sie Zugriff auf alle Daten, die beim Telefonieren mit dem Handy oder bei der Internet-Kommunikation anfallen, dann – so die Idee – könnten sie viel effizienter arbeiten. In der angesprochen Initiative sollen die Daten aller Telefonate, SMS, Internet-Protokolle und E-Mails gespeichert werden, um Spuren leichter verfolgen zu können. Die Inhalte der Gespräche oder Mitteilungen sollen nicht erfasst werden.
Die Ineffektivität dieser Speicherwut ist augenfällig. Es erinnert stark an das Mittel der umstrittenen "Rasterfahndung". Sie produziert eine kaum zu bearbeitende Menge an Daten, zum Aufspüren von Terroristen taugt sie kaum. Zudem kostet die zusätzliche Speicherung vieler Tausend Terrabytes von Daten Millionen Euro für zusätzliche Investitionen und Betriebskosten. Die Schätzungen darüber gehen naturgemäß auseinander - je nachdem wer schätzt, Gegner oder Befürworter. Nichtsdestotrotz besteht das Risiko, dass kleine und mittlere Unternehmen dadurch vollständig aus dem Markt gedrängt werden. Der Vorschlag schweigt sich dazu aus, ob es Entschädigungsregelungen für die Unternehmen geben wird. Ebenso unklar ist, wie eine solche Entschädigung - wie sie etwa Minister Schily schon in Erwägung gezogen hat - organisiert und finanziert werden sollte. Durch eine weitere Behörde? Neue Bürokratie und ein erheblicher Aufwand an Steuergeldern wären wohl notwendig, um dieses fragwürdige Projekt zu realisieren.
Die Gefährdung der Grundrechte ist allerdings die folgenschwerste Dimension des Vorhabens. Denn mit dem Ansatz, alle verfügbaren Daten zu speichern, verlässt der Vorschlag den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die Möglichkeit der Erfassung zu entgehen, bestünde nicht mehr – egal ob man sich einer Straftat schuldig gemacht hat oder nicht. Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit Thema schon befasst: Die Datenvorratsspeicherung wurde fraktionsübergreifend (!) abgelehnt.
Parlament gehört ins Boot
Die vorgeschlagene flächendeckende und unterschiedslose Datensammelung ist weder sachlich geboten, noch angemessen und verhältnismäßig. Und genau an diesem Punkt wird es spannend: Denn zwei einschlägige europäische Richtlinien (von 1995 und 2002) legen genau diese Prinzipien zugrunde, die gewährleistet sein müssen, wenn zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung Daten gespeichert werden sollen. Außerdem ist dort geregelt, dass das Europäische Parlament in einigen Punkten dieser Regelung Mitentscheidungsrecht hat.
Die vier Länder aber haben ihren Vorschlag unter der so genannten dritten Säule der EU eingebracht (Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik) - und hier darf das EP nicht mitbestimmen. Das Parlament hat seinen Einspruch gegen dieses 'Ausbooten durch die legalistische Hintertür' bereits deutlich gemacht.
Nun teilen auch die Rechtsabteilungen von Rat und Kommission diese Meinung. Entsprechend hat die Kommission Ende September einen neuen Vorschlag präsentiert, der das Vorhaben in zwei Richtlinien teilt: eine Richtlinie zum Komplex der verpflichtenden Datenspeicherung für die Dienstanbieter, bei der das Parlament mitentscheiden darf; eine zweite zum Zugang und Datenaustausch unter den Mitgliedsländern, bei das Parlament lediglich angehört wird,
Derzeit steht Vorschlag gegen Vorschlag. Das Rennen ist also noch nicht entschieden. Der ursprüngliche Entwurf des Rates steht in juristischer Hinsicht auf wackligen Beinen, was ihn auch politisch zu einer heiklen Angelegenheit macht. Der Ball liegt jetzt beim Rat. Er muss sich für eine juristische Grundlage entscheiden - und riskiert bei Übergehen des Parlaments eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Sachlich erforderlich, angemessen und verhältnismäßig
So viel zum juristischen Wirrwarr und Gezerre zwischen den europäischen Institutionen. Doch wie steht es um den Inhalt des neuen Anlaufs? Leider hat die EU-Kommission einen Vorschlag eingebracht, der zwar auf die formalen Argumente Rücksicht nimmt, inhaltlich jedoch weitgehend mit der Ursprungs-Initiative übereinstimmt.
Es drängt sich die Frage auf, was die zusätzliche Datenerfassung an Mehrwert bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität beisteuern kann. Die bisher - im geringeren zeitlichen Umfang - gespeicherten Daten haben bei der Ermittlung etwa der Täter von Madrid offensichtlich ausgereicht. Zynische Beobachter weisen außerdem darauf hin, dass es nicht verkehrt ist, dumme Gangster zu fangen, dass halbwegs clevere Täter aber durchaus in der Lage sind, diese Daten-Fallen zu umgehen, etwa indem sie ausländische/ Nicht-EU Telefon- und Internetanbieter nutzen, die keine Daten speichern müssen. Es bleibt ihnen auch immer noch der Rückgriff auf die gute alte Telefonzelle.
Es wäre wohl angemessener, die lahmende Zusammenarbeit der EU-Partner im Bereich der Justiz- und Innenpolitik auf Trab zu bringen. Nach dem Schock des 11. September 2001 haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen beschlossen, von denen die wenigsten bislang umgesetzt wurden. Andere, wie der Europäische Haftbefehl, kollidieren mit den Verfassungen einiger Staaten, die den Grundrechtsschutz ihrer Bürger nicht gewahrt sehen. Eurojust, Europol, Unterbindung von Geldwäsche - es gibt genügend europäische Projekte, die dringend angegangen werden sollten, um mehr Sicherheit zu schaffen. Es gilt bei der Sorge um die Sicherheit das Augenmaß und die Errungenschaften des Rechtsstaates zu bewahren.
Und was passiert mit der Datenvorratsspeicherung? Ob der Rat diesem Verfahren zustimmt, ist noch offen. Ebenso, ob sich das Parlament ein zweites Mal so eindeutig gegen den Inhalt des Vorschlags positioniert. Die Frage der Speicherung von Telekommunikationsdaten könnte nach der Softwarerichtlinie (im Sommer vom EP zurückgewiesen), nach REACH (Chemikalienverordnung) und der Dienstleistungsrichtlinie (über beide wird noch dieses Jahr endgültig abgestimmt) das nächste große Streitthema der europäischen Politik werden.