Wofür kann der neue Europäische Sozialfonds eingesetzt werden?
von Elisabeth Schroedter, MdEP
Die Kommission hat den neuen Europäischen Sozialfonds (ESF) an den Lissabon-Prozess und die dazu gehörigen Leitlinien geknüpft. Dazu gehört neben der Beschäftigungsförderung auch der gesamte Bereich der sozialen Eingliederung. Das Parlament hat seinen weitreichenden Einfluss im Mitentscheidungsverfahren genutzt, und den Sozialfonds wieder die lokale Dimension eingeführt sowie den Bereich der Antidiskriminierung wesentlich ausgebaut.
Förderziele der Kommission
Die Kommission will dem ESF auf vier wesentliche Förderziele ausrichten.
1. Steigerung der Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen und der Unternehmen: Dazu gehört u.a. das lebenslange Lernen, flexible Formen der Arbeitsorganisation und die Unterstützung bei sektoriellen Umstrukturierungen.
2. Verbesserungen des Zugangs zu Beschäftigung von Arbeitssuchenden und Menschen, die aus dem Prozess ausgeschlossen wurden. Dieses Ziel soll auch der Prävention von Arbeitslosigkeit dienen und die Beteiligung von Frauen und MigrantInnen am Arbeitsmarkt verbessern.
3. Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen, einschließlich begleitender Maßnahmen und sozialer Betreuungsdienste.
4. Bekämpfung von Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt, u.a. durch Sensibilisierungsmaßnahmen und der Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und Unternehmen.
Leitlinien als Korsett
Grundlage der neuen Strukturreform ist das Prinzip "Ein Fonds - ein Programm". Damit wird es für den ESF sowohl für die Konvergenzregionen als auch für den Beschäftigungsteil im Ziel "Wettbewerb und Beschäftigung" ein eigenständiges Programm geben. Der ESF soll in Zukunft strikt auf die Beschäftigungsleitlinien ausgerichtet werden. Diese sind ein Instrument zur Koordinierung der Beschäftigungspolitik zwischen den Mitgliedstaaten. Grundlage ist das Beschäftigungskapitel des EG-Vertrages, Artikel 125-130. Die Leitlinien werden gemeinsam festgelegt. Danach muss jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Beschäftigungsplan mit seinen Schwerpunkten entwickeln. Der ESF wird zum Umsetzungsinstrument des Nationalen Beschäftigungsplan. Der Nachteil ist, dass die Beschäftigungspolitischen Leitlinien ab 2005 für jeweils drei Jahre fortentwickelt werden, während das Operationelle Programm für einen sieben Jahres-Zeitraum festgelegt wird. Zudem hat der Halbzeitgipfel der Lissabon-Strategie im März diesen Jahres die Beschäftigungspolitischen Leitlinien in sogenannte "Integrierten Leitlinien" zusammen mit den Wirtschaftpolitischen Leitlinien gebündelt. Mir scheint dieses Konzept wenig Raum für Innovation in der Beschäftigungspolitik zu lassen - zumindest für die europäische Ebene. Doch die Mehrheit im Parlament trug es so mit, wohl auch in der Hoffnung, dass so die konkreten Beschäftigungsziele für 2010 nicht in Vergessenheit geraten.
Lokale Dimension verankert
Der größte Erfolg des Parlaments ist die Verankerung der lokalen Beschäftigungsdimension in den ESF. Durch den strikten Ansatz der Kommission wurden die Erfolge lokaler Beschäftigungsinitiativen ignoriert. Das Parlament wertete sowohl die lokalen Akteure im Bereich der Wiedereingliederung als auch die Sozialwirtschaft bei der Unterstützung im Zugang zu Arbeit auf. Zudem wurden durch einen Änderungsantrag von mir als Berichterstatterin für den ESF im Regionalausschuss die lokalen Beschäftigungspakte als wichtiges Instrument für eine umfassende Partnerschaft zur Beschäftigungsförderung und sozialen Eingliederung wieder eingeführt. Auch mein Änderungsantrag zur Unterstützung von Projekten der sozialen Stadt konnte sich durchsetzen. Zudem habe ich die Erfahrung aus dem dezentralen Ansatz in der jüngsten Pilotförderung für Innovative Maßnahmen des ESF aufgegriffen und wieder kleine Globalzuschüsse in Höhe von bis zu 300.000 Euro für lokale Beschäftigungsinitiativen verankert.
Antidiskriminierung aufgewertet
Das Parlament ergänzte den vertikalen Ansatz des Abbaus von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt durch einen horizontalen Ansatz. Förderungsfähig sind damit Antidiskriminierungsmaßnahmen nicht nur im Bereich der sozialen Eingliederung, sondern auch beim Ziel "Zugang zu Arbeit".
Am Bedeutendsten ist jedoch die Änderung des Parlaments, welche den Bereich Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Gender mainstreaming) eigenständig neben den Bereich Antidiskriminierung nach Artikel 13 des Vertrages setzt. Damit ist es gelungen, den Diskriminierungstatbestand nicht gegen den anderen auszuspielen, zumal es häufig auch zu doppelter Diskriminierung kommt. So sind z.B. für Migrantinnen andere Programme zur sozialen Eingliederung oder dem Zugang zu Arbeit notwendig als für Migranten.
Auch bei der Umsetzung des Partnerschaftsprinzips, das beim ESF eine zentrale Rolle spielt, gelten nun beide Bereiche. Damit sind die Verwaltungen gezwungen sowohl das Gender mainstreaming, als auch die Antidiskriminierung bezüglich aller in Artikel 13 des Vertrages aufgezählten Gruppen als Grundprinzipien des ESF anzuerkennen.
Das Parlament besteht darauf, das bisherige EQUAL-Programm vollständig sowohl bezüglich der Grundsätze, der Zusammenarbeit mit den NGOs, des "bottom-up"-Ansatzes als auch der Zielgruppen in die neue ESF-Verordnung zu integrieren. Die Kommission hatte entgegen ihrer öffentlichen Behauptungen nur Teile übernommen.
Stärkung des Sozialen Dialogs
Der Soziale Dialog gilt für den ESF schon immer als ein unzertrennliches Element für den Erfolg. Das spiegelt sich im Artikel 5 des Verordnungsvorschlages wieder. Allerdings hat das Parlament eine entscheidende Änderung vorgenommen. Nicht nur in den Konvergenzgebieten (diese liegen hauptsächlich in den Neuen Mitgliedstaaten), sondern auch in den alten EU-Staaten sollen zwei Prozent der ESF-Mittel für den Kapazitätsaufbau, die Vernetzung, die Schulung und die Stärkung des Sozialdialoges bei der Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen zur Verfügung stehen. Auch Nichtregierungsorganisationen, die Repräsentanten von diskriminierten Gruppen nach Artikel 13 sind, sollen eine solche Stärkung aus den zwei Prozent erhalten.
Gemeinschaftlichen Pilotfonds erhaltenAm schwierigsten war es für das Parlament, sich auf eine gemeinsame Lösung zu einigen, wie man den Pilotfonds wieder in den ESF einführt. Die Kommission hatte diesen in ihrem Vorschlag in die Kompetenz der Mitgliedstaaten gegeben, ohne zu klären, ob der Mehraufwand durch einen höheren Fördersatz honoriert wird. Ebenfalls blieb offen, wie die Erfolge innovativer Maßnahmen zwischen den Regionen ausgetauscht werden sollen, wenn kein zusätzliches Geld zur Verfügung steht. Letztendlich siegte der Vorschlag, wieder einen gemeinschaftlichen Pilotfonds von einem Prozent der ESF-Mittel einzuführen.