Header Europagruppe GRÜNE
 

de |    Themen 

European Union - Copyright: Alexander Briel

Wofür kann der neue Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt werden?

von Elisabeth Schroedter, MdEP

In der Verordnung für den EFRE wird festgelegt, wofür dieser Fonds eingesetzt werden kann, und welche grundlegenden Prinzipien dabei zu beachten sind. Das Parlament hat hier das Mitentscheidungsrecht. Mit seinen Änderungsanträgen hat es neue Grundsätze und zusätzliche Einsatzfelder in den von der Kommission vorgeschlagenen Verordnungstext eingefügt. Diese müssen nun in den Verhandlungen mit dem Rat durchgesetzt werden.

EINSATZFELDER

NEUE GRUNDSÄTZE:

Arbeitsplätze schaffen als Priorität

In unseren Änderungsanträgen zu den Aufgaben und dem Geltungsbereich des EFRE wollen wir ParlamentarierInnen die stärkere Ausrichtung auf Beschäftigungseffekte erreichen. Der EFRE soll Innovationen in die lokale und regionale Entwicklung bringen und damit dauerhafte Arbeitsplätze schaffen. Die Fördergelder für produktive Innovationen sollen hauptsächlich (!) für kleine und mittlere Unternehmen bereit gestellt werden. Wir glauben, dass vor allem dadurch Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden.

Lokale Dimension eingezogen
Anders als im Kommissionsentwurf liegt uns daran, dass auch lokale Beschäftigungsinitiativen vom EFRE profitieren können. Diese Änderung kann dazu beitragen, dass bei kleinen Initiativen der EFRE stärker mit den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Sozialfonds (ESF) verknüpft werden kann. Heute ist es oft so, dass nur der ESF durch seine innovativen Aktionen lokale Beschäftigungsinitiativen unterstützt. Doch solche Maßnahmen liegen eher am Rand seines klassischen Einsatzgebietes. Sowohl für die Stadtviertelarbeit als auch für ländliche Regionen, bei denen durch den demographischen Wandel grundlegende Strukturen erodieren, ist die lokale Dimension des EFRE ein wichtiger Fortschritt.

Barrierefreiheit sichern
Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Behinderte sollen als neuer Geltungsbereich und als horizontaler Anspruch für den EFRE eingeführt werden. Das bedeutet, dass EFRE-Förderung dort eingesetzt werden kann, wo es darum geht, Behinderten freien Zugang zu Waren, Dienstleistungen und natürlich zu Gebäuden zu ermöglichen.

Nachhaltigkeit - eigener Schwerpunkt
Ein weiterer Geltungsbereich soll die Nachhaltigkeit werden. Unter der Überschrift "Ausgewogene und nachhaltige regionale Entwicklung" hat das Parlament einen eigenen Geltungsbereich für die Um- und Neugestaltung von nachhaltigem Leben und Arbeiten in die Regionen eingebracht. Damit bietet die EFRE-Verordnung mehr als nur den horizontalen Grundsatz der allgemeinen Bestimmungen. Sie regt dazu an, zukunftsorientiert zu investieren.

EINSATZFELDER:

Konvergenz-Regionen

Hier haben wir die Vorschläge der Kommission, Forschung und Entwicklung, Innovation und UnternehmerInnengeist in der gewerblichen Wirtschaft, in Umweltmaßnahmen, Fremdenverkehr, Verkehrsnetzen, Energie, Bildung und Gesundheitsdienstleistungen zu fördern in Details ergänzt und teilweise erweitert. Gleichzeitig definierten wir mit unseren Änderungsanträgen neue Einsatzbereiche. Hier wäre wiederum der Beitrag des EFRE für die lokalen Beschäftigungs- und Entwicklungsinitiativen zu erwähnen. Das Parlament ist auch meinem Vorschlag gefolgt, für das weibliche Unternehmertum einen eigenen Fördertatbestand zu schaffen. Dieser soll stärker auf die spezifische Situation von Frauen als Unternehmerinnen eingehen und ihnen neben der Unternehmensgründung auch den Zugang zu den Ergebnissen von Wissenschaft und Forschung erleichtern. Ein weiterer neuer Fördertatbestand ist die "Konversion". Er soll die Regionen unterstützen, die heute darunter leiden, dass sie während des Kalten Krieges im wesentlichem dem Militär und der Aufrüstung dienten.
Im Bereich der städtischen Förderung beschränken wir uns nicht nur auf den Querschnittsartikel, Artikel 8, sondern schaffen für die Konvergenzregionen einen eigenen Fördertatbestand für die Wiederbelebung von durch Krisen betroffene Stadtviertel, für mittlere und kleine Städte und die Stadt-Umland-Beziehungen. Neu ist auch die Förderung der öffentlichen Sicherheit.

Änderungen im Ziel "Wettbewerb und Beschäftigung"
Auch hier haben wir die von der Kommission vorgeschlagenen Förderschwerpunkte - Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Verbesserung des Umweltschutzes und Umweltfolgeabschätzung, Förderung des umweltfreundlichen Verkehrs, Verstärkung sekundärer Verkehrsnetze - stärker auf Beschäftigungseffekte ausgerichtet und im Detail ergänzt. Wir setzten ferner auf weiche Standortfaktoren, wie die Entwicklung von Natur- und Kulturerbe. Der Fördertatbestand "erneuerbare Energien" wurde durch die anderen beiden "E's", Effizienz und Einsparung ergänzt. Auch in diesem Ziel soll der EFRE einen Beitrag für lokale Beschäftigungs- und Entwicklungsinitiativen leisten. Hier wurde ebenfalls der neue Fördertatbestand "Konversion" ergänzt.

Ziel "Territoriale Zusammenarbeit"
Die Schwerpunktsetzung der Kommission ist spezifisch auf die jeweilige Situation der internationalen Zusammenarbeit von Regionen und Kommunen ausgerichtet. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat in erster Linie das Überwinden der Grenze, die gemeinsame Wirtschaftentwicklung und die Sicherung der Daseinsvorsorge der Regionen auf beiden Seiten der Grenze im Blick. Die transnationale Zusammenarbeit hingegen bezieht sich auf bilaterale und multilaterale Aktionen in größeren Räumen, wie den Ostsee-Raum, oder solchen von Flussanliegern. Deshalb steht hier der Umweltschutz, der Ressourcenschutz und die Risikoprävention im Mittelpunkt. Den Bereich der Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen, die keine gemeinsame Grenze haben, hat die Kommission allein auf die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch begrenzt. Wir im Parlament wollen, dass sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit auch gemeinsame Projekte entwickeln.
Zu den wichtigen Ergänzungen von unserer Seite gehört zudem, dass im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die ländliche Entwicklung, der Katastrophenschutz, der Fremdenverkehr im Zusammenhang mit dem Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes sowie der Sport gemeinsam entwickelt werden. In der transnationalen Zusammenarbeit ergänzen wir die Förderung der Zusammenarbeit in weichen Standortfaktoren, wie Forschung, Bildung, Kultur sowie Tourismus und Gesundheit.

Städtische Dimension
Die Kommission versteht im Artikel 8 die städtische Dimension des EFRE als horizontale Aufgabe für alle Ziele. Wir ParlamentarierInnen wollen hingegen den horizontalen und vertikalen Ansatz miteinander verbinden und setzten vor allen auf nachhaltige Formen der Stadtentwicklung. Ein wichtiger Faktor soll zudem die soziale Eingliederung sein. Deshalb plädieren wird dafür, dass die Kreuzfinanzierung mit dem Sozialfonds an dieser Stelle auf 20 Prozent angehoben wird. Die Kreuzfinanzierung ist insgesamt ein Novum der Strukturfondsreform. Sie ermöglicht, dass ein Fonds zu einem bestimmten Prozentsatz Maßnahmen aus einem anderen Fonds finanzieren kann.

Ländliche Räume
Artikel 10 der EFRE-Verordnung beschreibt den Einsatz für die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum. Hier haben wir dem Kommissionsentwurf viele Elemente hinzugefügt, die erfahrungsgemäß wesentlich für die Entwicklung des ländlichen Raums sind. Ländliche Räume sollen zu innovativen Räumen werden, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Zudem haben wir die Kleinst- und Handwerksbetriebe aufgewertet, das kulturelle Leben als Standortfaktor betont und die lokale Beschäftigungsförderung für die ländliche Entwicklung hervorgehoben.
Das Parlament nimmt die Richtlinie für die Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ernst und fordert, dass auch die Operationellen Programme geprüft werden.