Das Wasser unserer Meere muss wieder kühl und klar werden!
von Dr. Helga Trüpel, MdEP
Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission "Die künftige Meerespolitik der EU: eine europäische Vision für Ozeane und Meere" (2006)
Forderungen und Erwartungen an eine integrierte europäische Meerespolitik aus ökologischer Sicht
1. Ausgangspunkt für eine integrierte Meerespolitik der EU muss die Diagnose des Meeres selbst sein. Sie ist eindeutig: Unsere Meere sind krank. "Überfischt, vergiftet, als Mülleimer missbraucht": negativ auf den Zustand der Meere wirken zum einen die intensiven menschlichen Tätigkeiten am, im und auf dem Meer – Schifffahrt, Landwirtschaft, Fischerei u.a. Zum anderen hat auch der Klimawandel vielfältige und massive Einwirkungen auf den Zustand des Meeres: "Zu warm, zu hoch, zu sauer" lautet hier die Diagnose. Beide Faktoren können sich gegenseitig verstärken: die Erwärmung wie die Versauerung der Meere durch den Klimawandel führen zu Änderungen in den Ökosystemen, zur Verminderung der biologischen Vielfalt, zur Wanderung von Arten mit noch unvorhersehbaren Folgen u. a. für Fischerei und Tourismus. Und umgekehrt: die marinen Tätigkeiten des Menschen sind ihrerseits Verstärker des Klimawandels, die Verschmutzungen, Belastungen und Übernutzungen führen zu einer Schwächung der Widerstandskraft von Meeressystemen und machen sie anfälliger für die Wirkungen der Klimaänderungen. Meeresschutz ist deshalb Klimaschutz und umgekehrt.
2. Europäische Meeresschutzpolitik ist also auch europäische Klimaschutzpolitik. Aus der Sicht des Meeresschutzes müssen die globalen anthropogenen Treibhausgase bis 2050 halbiert werden. Um die Versauerung der Meere zu stoppen, muss besonderes Gewicht auf die Reduzierung von CO2 gelegt werden. Die künstliche Einbringung von CO2 ins Meerwasser muss ausgeschlossen werden, die Einlagerung unter dem Meeresboden darf nur nach äußerst strengen Regelungen erlaubt werden.
3. Das "Grünbuch" erhebt den Anspruch, eine sektorübergreifende, integrierte Politik zu entwerfen, mit der "Meeresstrategie-Richtlinie" als "Umweltsäule". Dieser Anspruch wird nicht eingelöst, denn entscheidende Gemeinschaftspolitiken werden nicht angetastet. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die Verkehrspolitik, die Chemie- und Umweltpolitik müssen aber einbezogen werden, um den Meeresschutz mit verbindlichen Maßnahmen und Zielen vorrangig auch in diesen Politiken zu verankern. Der Schutz des Meeres muss Kern und Priorität europäischer Meerespolitik werden, nicht eine Säule neben anderen. Denn wenn sich der Zustand der Meere weiter verschlechtert, sind die Grundlagen der Nutzung der Meere durch den Menschen – sei es durch Fischfang, Tourismus, Rohstoff- und Energiegewinnung – in Gefahr. Alle europäischen Politiken müssen danach ausgerichtet werden, so bald als möglich einen "guten ökologischen Zustand" der Meere wieder herzustellen – auch im wohlverstandenen wirtschaftlichen und sozialen Interesse.
4. Neben dem "Grünbuch" hat die Kommission mit der "Meeresstrategie-Richtlinie" bereits einen gesonderten Vorschlag für die "Umweltsäule" der Meerespolitik vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Mitgliedsstaaten zur Entwicklung von nationalen/regionalen Aktionsplänen zu verpflichten, die dazu führen sollen, dass 2021 ein "guter Zustand der Meere" erreicht wird. Auch von dieser Richtlinie aber bleiben die zentralen gemeinschaftlichen Politiken unberührt. Nationale Verantwortung und regionale Differenzierung der Aktionspläne sind richtig, aber sinnvoll nur innerhalb eines verbindlichen, überprüfbaren und mit Sanktionen ausgestatteten europäischen Rechtsrahmens
– mit gemeinsamer verbindlicher Definition des "guten ökologischen Zustandes" und der besonderen Ziele des Meeresschutzes;
– mit der Festlegung der Art der Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind;
– mit einem ambitionierten Zeitplan mit klaren Zwischenzielen.
Die Vorschläge des Europäischen Parlaments im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren gehen in die richtige Richtung.
5. Die in den regionalen internationalen Konventionen wie HELCOM ("Helsinki Commission"), OSPAR ("Oslo-Paris-Kommission") vereinbarten fortschrittlichen Ziele und Maßnahmen müssen in der Sache in der EU-Meeresstrategie verankert werden und ihre Wirksamkeit so erhöht werden.
6. Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU hat bisher Raubbau und Überfischung sowie Schädigungen mariner Lebensräume nicht verhindert. Um eine nachhaltige Entwicklung und eine Erholung der Fischbestände möglich zu machen, sind einschneidende Änderungen unumgänglich und überfällig:
– Die Fangquoten dürfen ausschließlich auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen z.B. des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) festgelegt werden;
– die Verwendung zerstörerischer Fangtechniken muss verhindert, der Beifang von Nicht-Ziel-Arten durch technische Standards eingedämmt werden;
– die Fischerei muss konsequent durch zentrale europäische Einrichtungen überwacht werden;
– Alle Subventionen, die auch nur indirekt zum Erhalt der bestehenden Überkapazitäten in der Fischereiflotte beitragen, müssen gestrichen werden.
Die Gemeinsame Fischereipolitik muss die Entwicklung einer ökologisch nachhaltigen Fischzucht fördern.
7. Durch diffusen Eintrag von Stickstoffen, Phosphaten, Nitraten und Pestiziden im weiteren Küstenbereich trägt die Landwirtschaft nach wie vor zur Verschmutzung und Eutrophierung der Meere bei. Meeresschutz muss daher ausdrücklich in die Gemeinsame Agrarpolitik integriert werden, indem die Agrarbeihilfen konsequent auf die Förderung des ländlichen Raumes und umweltgerechte Produktionsverfahren umgeschichtet und strikter an eine Minimierung der Schadstoff- und Nährstoffeinträge gebunden werden.
8. Die Schifffahrt wird insgesamt zu Recht als der (relativ) ökologischste Verkehrsträger angesehen. Dennoch verursacht sie Verschmutzungen des Wassers durch Schadstoffe (Ölrückstände, Unfälle) und der Luft durch Treibhausgase und Schwefeldioxid, Störungen der marinen Lebensräume durch Lärm; auch weil für Schiffe gegenwärtig nicht die gleichen technischen Standards gelten wie für andere Verkehrsträger.
Notwendig sind europäische Regelungen für:
– schärfere, überprüfbare Standards für Motoren und Treibstoffe, um die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, CO2 und Rußpartikel zu senken;
– die Entwicklung des "European Clean Ship", eines möglichst emissionsfreien Schiffes, u. a. durch Förderung neuer Treibstoffe und Verfahren im europäischen Forschungsprogramm.
Als konkrete Maßnahme sollten Landanschlüsse zur Stromversorgung von im Hafen liegenden Schiffen angeboten und gefördert werden. Das Verbot von Einhüllen-Tankschiffen muss schnell und konsequent umgesetzt werden.
Durch Kooperation der Häfen müssen die ökologisch negativen Folgen der konkurrierenden Hafenausbauten minimiert werden.
9. Zur Bewahrung und zum Schutz von charakteristischer Flora, Fauna und
Lebensräumen, zum Schutz und zur Erholung von Fischbeständen und anderer bedrohter Arten, zum Stopp des Diversitätsverlustes muss ein erheblicher Teil der Fläche mariner Ökosysteme (20 bis 30 %) für ein repräsentatives und effektiv betriebenes System von Meeresschutzgebieten ausgewiesen werden – grenzüberschreitend.
10. Die marinen Lebensräume sind durch weitere menschliche Aktivitäten gestört und gefährdet: Beeinträchtigung von Bodenorganismen durch Kies- und Sandentnahme; durch Öl- und Gasförderung, Pipelines und Leitungen, Offshore-Windkraftanlagen. Es müssen europäische Regelungen entwickelt werden,
– dass die Planungsverfahren für solche Projekte im Meer grenzüberschreitend organisiert werden;
– dass zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Projekte im Meeresraum vorgeschrieben wird.