Header Europagruppe GRÜNE
 

de |    Themen05.09.2007

Portrait Cem Özdemir

Das Europäische Parlament fordert mehr Mitsprache im Kampf gegen den Terrorismus

Interview mit Cem Özdemir MdEP zur Debatte des Europäischen Parlaments zum Terrorismus am 5. September 2007

1. Welche Erfolge und welche Defizite hat die europäische Strategie gegen den Terrorismus seit 2001 bisher gebracht?

Es gibt keinen Zweifel daran, dass die europäische Antiterror-Gesetzgebung den Mitgliedstaaten Mittel an die Hand gegeben hat, um den Terrorismus besser zu bekämpfen. Dazu gehören die bessere Überwachung, grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit und Ausweisung von Verdächtigen aus der EU. Es gibt aber auch bedenkliche Effekte. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die unsinnige Begrenzung der Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen. Diese Maßnahmewurde beschlossen, ohne dass die Kommission diese weitreichende Einschränkung bei Flugreisen ihrer BürgerInnen objektiv begründen konnte. Bis heute ist die Effektivität dieser Maßnahme nicht nachgewiesen. Was bleibt sind die Behinderungen und riesige Müllberge auf den Flughäfen.

2. Bisher hat der Ministerrat jede Stellungnahme zu den illegalen Entführungen in Europa durch die CIA verweigert. Welche Antwort hat er heute dazu auf die Fragen der Fraktion Grüne/EFA gegeben?

Auch in der heutigen Debatte ist der portugiesische Vertreter des Ministerrates (Portugal hat zur Zeit die EU-Ratspräsidentschaft inne) jede Antwort auf meine Fragen dazu schuldig geblieben. Sehr allgemein hat er davon gesprochen, dass die EU-Maßnahmen gegen Terrorismus vom Rat regelmäßig evaluiert werden. Er hat aber jede Festlegung vermieden, die daraus evtl. folgenden Schlüsse dem Europäischen Parlament auch mitzuteilen.

3. Wie ist das Europäische Parlament an der Entwicklung und der demokratischen Kontrolle der europäischen Strategie gegen den Terrorismus beteiligt?

Das Europäische Parlament ist an der Ausarbeitung der Rahmenrichtlinie zum Terrorismus und am Europäischen Strafbefehl nicht beteiligt. Dies sind die beiden Instrumente der europäischen Terrorismusbeteiligung mit den weitreichendsten Folgen. Vor der Sommerpause ist das EP über das Abkommen der EU mit den USA über den Austausch von Flugpassagierdaten lediglich informiert worden.

4. Der Europäische Gerichtshof hat mehrmals entschieden, dass die EU-Terrorliste sowohl das Gemeinschaftsrecht als auch das internationale Recht bricht. Welche Konsequenzen zieht der Rat daraus?

Bislang offensichtlich keine. Der Rat hat die Urteile zur Kenntnis genommen. Der Ratsvertreter hat zugegeben, dass gegen eine Aufnahme in die Liste sowohl von Einzelpersonen als auch von Organisationen protestiert werden kann, unter der Voraussetzung, dass umfassend entlastendes Material vorgelegt wird. Allerdings ist genau das problematisch, denn weder werden Einzelpersonen noch Organisationen in der Regel darüber informiert, dass sie auf dieser schwarzen Liste stehen, es werden auch keine Gründe genannt . Wie also soll man sich dann dagegen wehren können? Ich erkenne hier eine, auch angesichts des Urteils des Gerichtshofs, bedenkliche Auffassung rechtstaatlicher Grundsätze.