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de |    Themen15.09.2007

Portrait Milan Horáček

Nicht nur zweitrangig!

Das Europäische Parlament braucht einen Menschenrechtsausschuss mit vollen Rechten

von Milan Horáček: MdEP

Versprochen – gebrochen. Der Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments sollte in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode zu einem Vollausschuss  umgewandelt werden. So wurde es in der Halbzeit der Legislaturperiode zwischen allen Fraktionen abgesprochen. Daraus wird nun nichts. Hans-Gert Pöttering, Präsident des EP, hat sein Versprechen nicht gehalten. Gemeinsam mit den Liberalen und der Fraktion "Europa der Vaterländer" hat damit die EVP ihr Gentleman's Agreement gebrochen.

Dabei ist ein Vollausschuss dringend notwendig. In einer Welt, die täglich um die Durchsetzung internationalen Rechts kämpft und in der sich vor allem Europa als ein Vorkämpfer eines neuen, verbindlichen Völkerrechts nur allzu gerne in Szene setzt, ist es mehr als kontraproduktiv, wenn das EP den Menschenrechten nicht den Stellenwert gibt, der ihnen in der Politik des 21. Jahrhunderts zukommt.

Es bleibt bei dem unwürdigen Zustand, dass der Menschenrechtsausschuss nicht über seine eigenen Berichte abstimmen darf. Hat der Ausschuss seine Diskussionen beendet, wird ein Bericht an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen, der ihn dann abstimmt. Als Unterausschuss dürfen nur zwei Initiativberichte pro Jahr verfasst werden.

Menschenrechte und ihre Einhaltung werden in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Es geht dabei um nichts weniger als die Freiheit des Einzelnen und die Freiheit der Völker. Während sich die Krisen multiplizieren und die Risiken potenzieren, wird eines immer deutlicher: Nur eine friedliche Welt kann überleben und die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts meistern. Nur die Einhaltung der Menschenrechte weltweit garantiert dauerhaft Freiheit, Entwicklung und Wohlstand.

Der Menschenrechtsausschuss erfüllt eine wichtige Querschnittsaufgabe in der europäischen Politik. Aus seiner Mitte heraus wird ein ständiger Dialog mit allen europäischen und vielen Institutionen weltweit geführt. Zu jeder Region in der Welt – und zu wichtigen Einzelländern darüber hinaus – unterhält das Europäische Parlament eigene Beziehungen über eigens dafür eingerichtete Delegationen, oft als Partnerschaft mit den Parlamenten. In fast allen Fällen stehen die Menschenrechte auf der Tagesordnung. Die notwendige Expertise bekommen die Delegationsmitglieder aus dem Menschenrechtsausschuss.

Wer jedes Jahr den Sacharov-Preis für geistige Freiheit verleiht, wer in allen bilateralen Abkommen die Einhaltung der Menschenrechte verlangt und wer selbst Mahner und Vorbild für andere Länder sein will, muss den Menschenrechten auch selbst sichtbar den Stellenwert geben, den sie als Schlüsselqualifikation für das 21. Jahrhundert verdient haben. Ein halber Ausschuss ist dafür nicht genug. Es ist falsch, dass die EVP den Menschenrechten nur eine zweitrangige Bedeutung in der politischen Arbeit zugestehen will. Die Grünen werden weiter arbeiten, einen Vollausschuss "Menschenrechte" im Europäischen Parlament durchzusetzen.

Milan Horáček ist Mitglied im Unterausschuss Menschenrechte

Dieser Artikel ist erschienen im Schrägstrich September 2007

Weitere Informationen über die Arbeit von Milan Horáček: www.milan-horacek.de