In Deutschland eine Farce: zum europäischen Jahr der Chancengleichheit
von Elisabeth Schroedter MdEP
Ziel des diesjährigen EU-Aktionsjahres ist es, die europäischen BürgerInnen über ihr persönliches Recht auf Schutz vor Diskriminierung zu informieren. Das "Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle" soll dazu beitragen, eine gesellschaftliche Teilhabe aller zu ermöglichen und ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Vielfalt als sozioökonomische Stärke anerkannt wird. Ausgerechnet die Bundesregierung erschwert als EU-Ratspräsidentin die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungspolitik im eigenen Land.
Bereits die gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Diskriminierung ist unzureichend. So wird das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Vorgaben der vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in verschiedenen Punkten nicht gerecht. Dazu zählen u.a. der Kündigungsschutz, die Regelungen zur Vermietung von Wohnraum, die Vorgaben zur Beweislast, die Klagefrist und die Beistandsfunktion von Verbänden.
In einer parlamentarischen Anfrage fordern wir Grünen die Kommission auf, das deutsche Gesetz zu überprüfen. Gleichzeitig ermutigen wir Verbände, Musterklagen zu unterstützen, um über Gerichtsurteile die vollständige Umsetzung des EU-Rechtes auch in unserem Land zu erzwingen.
Die Leitung der europarechtlich vorgeschriebenen Ombudsstelle wurde der ehemaligen Europarepräsentantin der Deutschen Bischofskonferenz übertragen. In dieser Funktion soll sie Opfer von Diskriminierung dabei unterstützen, ihrer Beschwerde wegen Diskriminierung nachzugehen. Man darf gespannt sein, wie die ehemalige Repräsentantin der katholischen Kirche auf die Beschwerde eines Homosexuellen reagieren wird, dessen Arbeitsverhältnis in einer kirchlichen Einrichtung aufgrund seines "unkeuschen Verhaltens" beendet wurde.
Zudem braucht es einen institutionellen Unterbau der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Denkbar wären vergleichbare Stellen auf der Landesebene, ein finanzieller und organisatorischer Ausbau der vorhandenen Landesbeauftragten oder eine institutionelle Förderung von Vereinen und Organisationen, die Diskriminierungsopfer bei der Anwendung ihrer im AGG garantierten Rechte unterstützen.
Deutschland ist eines der wenigen Länder, das sich der nationalen Kofinanzierung der innerhalb des Jahres von der EU geförderten Projekte verweigert. Selbst eine offizielle Internetseite zur nationalen Umsetzung des Jahres sucht man vergeblich.
Das sollte uns Bündnisgrünen jedoch nicht daran hindern, aus diesem Jahr ein stimmungsvolles Kampfjahr für die Rechte von Diskriminierungsopfern zu machen. Wir dürfen keine Gelegenheit auslassen, mit Aktionen für das Jahr und seine Ziele zu werben. Wir müssen aufzeigen, was unserer Gesellschaft verloren geht, wenn sie Menschen nach ihren Merkmalen beurteilt und nicht nach ihren Qualitäten.
Elisabeth Schroedter ist Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments.
Dieser Artikel ist erschienen im Schrägstrich März 2007
Weitere Informationen zur Arbeit von Elisabeth Schroedter: www.elisabeth-schroedter.de