Dossier: Soziale Mindeststandards
Welche Antworten braucht die veränderte Arbeitswelt?
Die Europäische Kommission hatte Ende 2006 ein Gründbuch zum Arbeitsrecht herausge-bracht, in dem sie den beschäftigungspolitischen Kurs der Europäischen Union neu ausrichtet. Ihr Ziel ist es, damit auf die Herausforderungen der veränderten Beschäftigungsformen zu reagieren. Allerdings fehlt es dem Papier an Antworten auf die aufgeworfenen Fragen. Stattdessen stellt die Kommission wichtige arbeitsrechtliche Dossiers zur Disposition und beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema "Flexicurity", welches jedoch ein Gesellschaftsmodell beschreibt und nicht allein auf Arbeitsrecht zu reduzieren ist. Das Europäische Parlament hingegen sprach sich in seinem Initiativbericht zum Grünbuch für einen Grundkatalog von Arbeitnehmerrechten aus. Dieser soll für alle Beschäftigten, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, gelten, wenn sie de facto ökonomische und organisatorisch abhängig arbeiten.
Ein Bericht von Annalena Baerbock und Elisabeth Schroedter MdEP
Veränderungen auf den Arbeitsmärkten
Befristete Arbeitsverträge, Teilzeitverträge, Abrufverträge, Null-Stunden-Verträge, Verträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über Zeitarbeitsfirmen eingestellt werden sowie "Freelance"-Verträge spielen eine immer größere Rolle. Der Anteil der Beschäftigten, der keinen Standardarbeitsvertrag hat, nimmt ständig zu. Außerdem ist der Anteil der Selbstständigen in der EU-25 von 36 Prozent im Jahr 2001 auf nahezu 40 Prozent im Jahr 2005 gestiegen. Teilzeitarbeit wird nach wie vor vorwiegend von Frauen geleistet - nahezu ein Drittel der erwerbstätigen Frauen hat einen Teilzeitjob, jedoch nur sieben Prozent der Männer. Während das Arbeitsrecht in klassischen Beschäftigungsverhältnissen faire und angemessene Arbeitsbedingungen für Beschäftigte garantiert (Kündigungsschutz, Lohnstruktur, Arbeitsschutz, etc.), weichen zahlreiche dieser so genannten atypischen ("alternativen") Arbeitsverhältnisse mehr oder minder stark von diesen Standards ab. Für die Beschäftigten bedeutet dies vielfach ein deutlich niedrigeres Einkommen und weniger Arbeitnehmerrechte. Zeugnis dessen sind die in jüngster Zeit vielfachen Meldungen über prekäre Arbeitsverhältnisse und Einkommen von unter vier Euro die Stunde in Teilen Ostdeutschlands.
Die Kommission wollte daher mit ihrem Grünbuch "Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" eine öffentliche Debatte über den Wandel in den Beschäftigungsverhältnissen und die Erfordernisse und Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts anstoßen. Der Arbeitsschutz und die Verbesserung der Arbeitsqualität in den Mitgliedstaaten hängen zwar nach wie vor in erster Linie von den nationalen Rechtsvorschriften und wirksamen Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen auf nationaler Ebene ab. In einigen Bereichen des Arbeitsrechtes gibt es jedoch laut Vertrag den Auftrag, europäische Mindestnormen zu gestalten. Dies soll insbesondere dort geschehen, wo die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für einen fairen Wettbewerb notwendig sind.
Anspruch und Wirklichkeit des Grünbuchs
Lange hatte die Kommission verkündet Sinn und Zweck des Grünbuches sei, die Debatte um das europäische Sozialmodell mit konkreten Inhalten zu füllen: Wie kann nachhaltiges Wachstum gefördert, mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen werden? Wie kann der soziale Zusammenhalt gesichert und dabei den Anforderungen des globalen Wettbewerbs Rechnung getragen werden? Bei all diesen Zielen scheint sie jedoch das Kerngebiet "Arbeitsrecht" aus den Augen verloren zu haben. Im Analyseteil des Grünbuchs weist die Kommission zwar noch auf die zunehmende Vielfalt in den Arbeitsvertragsformen auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedsländer sowie auf die unterschiedlichen Sicherheitsniveaus in neuen Vertragsformen hin. Doch Antworten auf die von ihr aufgeworfene Problematik der teilweise prekären sozialen Sicherungen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen gibt sie keine. Statt Diskussionsanregungen zu geben, wie ein Grundstock an arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen auch auf Zeitarbeitsverträge oder andere so genannte flexible Arbeitsformen übertragen werden könnte, stellt die Kommission wichtige europäische arbeitsrechtliche Dossiers wie die Arbeitszeitrichtlinie und die Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Zeitarbeiter/innen zur Disposition. Anstatt die bisherigen arbeitsrechtlichen Regelungen als Maßstab für andere Beschäftigungsverhältnisse zu nehmen, preist die Kommission die Flexibilität der alternativen Beschäftigungsformen und zementiert damit die derzeitig miserable Situation in Bezug auf die rechtlichen Standards. Zugleich verknüpft die Kommission diese flexiblen Mechanismen in den atypischen Beschäftigungsverhältnissen mit der seit einiger Zeit im Rat laufenden "Flexicurity"-Debatte, was sehr verwundert, da es dort doch eher um ein Gesellschaftsmodell als um bestehende Rechtsgrundlagen geht.
(Lesen Sie hier zum Vergleich unseren Text zur Flexicurity-Debatte: Wege zu einem Europäischen Sozialmodell)
Parlament für Grundstock von Arbeitnehmerrechten
Mit der Präsentation des Grünbuchs war ein EU-weiter Konsultationsprozess eingeleitet worden, der Ende Juni endet. Bis dahin konnten alle interessierten Akteure zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen schriftlich Stellung nehmen. Auch das Europäische Parlament bezieht in Form eines Initiativberichtes Stellung.
Bereits der federführende Ausschuss für Beschäftigung und Soziales erteilt in seinem Bericht dem Versuch der Kommission, die klassischen Arbeitnehmerrechte über Bord zu werfen und nicht-reguläre Beschäftigungsverhältnisse als Maßstab zu definieren, eine deutliche Absage. Stattdessen forderten wir Abgeordneten, dass der in klassischen Arbeitsverhältnissen garantierte Grundstock an Arbeitnehmerrechten auf alle Formen der Erwerbstätigkeit angewandt wird. Ohne eine abschließende Definition für den Begriff des "Arbeitnehmers" festzulegen, beschloss der Ausschuss jeweils die de facto Situation - ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder nicht - für den Anspruch auf die Rechte des Grundstockes zu Grunde zu legen. Schließlich ist es ein Grundgedanke des Arbeitsrechtes, einen fairen Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen herbeizuführen. Zudem bekennt der Ausschuss sich deutlich zur Generalunternehmerhaftung.
Das Plenum des Europäischen Parlament folgte trotz vieler Gegenstimmen aus dem Konservativen Lager dem Ausschuss weitest gehenst. In zentralen Punkten ist der Beschluss des Parlaments eindeutig: Ein Zwei-Klassen Arbeitsrecht wird es mit dem Europäischen Parlament nicht geben. Zumal die Zementierung der derzeitigen Schlechterstellung von Beschäftigten in nicht-regulären Arbeitsverhältnissen insbesondere Frauen treffen würde. Gerade sie sind aufgrund von familiärer Doppelbelastung überproportional häufig in so genannten flexiblen Arbeitsverhältnissen tätig. Verlässliche und faire Arbeitsbedingungen hingegen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Lebens- und Familienplanung.
Leider stimmten die Sozialdemokraten entgegen ihrer Position im Ausschuss in einigen Punkten mit den Konservativen. So ist im endgültigen Text die Definition von Selbständigen und Nicht-Selbstständigen nicht mehr klar geregelt. Auch der Antrag auf Generalunternehmerhaftung fand keine Mehrheit
Parlament wird von Bundesregierung unterstützt
Ähnlich kritisch äußern sich auch die Arbeitnehmerverbände in ihren Stellungnahmen zum Grünbuch der Kommission. Und selbst die deutsche Bundesregierung unterstreicht in ihrer Positionierung, dass reguläre Arbeitsverhältnisse unverzichtbar seien, weil sie Sicherheit geben, die Grundlage des Systems der sozialen Sicherung bilden und nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in flexiblen Arbeitsverhältnissen dürften daher aus Sicht der Bundesregierung weder diskriminiert noch von den Rechten ausgeschlossen werden.
Weitere Schritte
Ende 2007 wird die Kommission das Konsultationsverfahren in einer Folgemitteilung auswerten. Wir dürfen gespannt sein, ob sie sich dabei ebenfalls zu dem Ansatz, den das Parlament vorgibt, bekennen wird und wichtige Dossiers, zum Beispiel einen Rahmen zur Generalunternehmerhaftung, vorantreibt.
Weitere Infos:
www.elisabeth-schroedter.de