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de |    Themen29.09.2007

Portrait Michael Cramer

Drittes Eisenbahnpaket: Mehr Wettbewerb, mehr Fahrgastrechte, eine Fahrerlaubnis

von Michael Cramer MdEP

Diese Woche hat das Europäische Parlament endgültig über das Dritte Eisenbahnpaket abgestimmt. Im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens konnten sich im Vorfeld die EP-Delegation und der Verkehrsministerrat auf einen Kompromiss verständigen, der u.a. die Marktöffnung für grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste zum 1. Januar 2010, Mindestanforderungen für Qualifikation und Zertifizierung von Lokführern sowie eine Stärkung der Fahrgastrechte vorsieht.

Mit dem im Vermittlungsverfahren gefundenen Kompromiss zwischen der EP-Delegation und dem Verkehrsministerrat wurde zwar das Ansinnen des Parlaments verfehlt, dass die Fahrgastrechte auf allen Strecken gelten. Sie gelten nun aber auf allen Langstrecken - ein erster Schritt, um die Fahrgastrechte europaweit zu verankern. Der Rat wollte sie nur auf den grenzüberschreitenden Zugverbindungen gelten lassen. Das hätte bedeutet, dass u.a. für Fahrgäste desselben Zuges unterschiedliche Rechte gegolten hätten. Wäre z.B. der Zug zwischen Köln und Brüssel verspätet, hätten nur die Fahrgäste einen Anspruch auf Entschädigung, die von Aachen nach Lüttich oder Brüssel fahren. Diejenigen, die nur von Brüssel nach Lüttich oder von Köln nach Aachen unterwegs sind, wären leer ausgegangen.

Den Fahrgästen wird jetzt bei Verspätungen von einer Stunde 25 % und von zwei Stunden 50% des Fahrpreises erstattet. Für kürzere Distanzen sind zunächst noch die Mitgliedstaaten verantwortlich, denen es jedoch auch frei steht, die Standards in ihrem Land zu erhöhen. Neben der Entschädigungsregelung beinhaltet das Paket auch die Pflicht, an den meisten Bahnhöfen europaweite Auskünfte zu erteilen und Fahrkarten lösen zu können.

Die Fahrradmitnahme auch in Hochgeschwindigkeitszügen, die das EP mit einer sehr großen Mehrheit gefordert hatte, steht zwar im Artikel 4b des normativen Teils der Verordnung. Sie lässt aber ein Schlupfloch, weil die Fahrradmitnahme nur dann möglich sein soll, wenn "es leicht zu handhaben ist, den Eisenbahntransport nicht beeinträchtigt und die Züge es erlauben". Ob die DB AG sich auch weiterhin international blamieren will, wird sich zeigen. Denn nicht nur 80 % der Fahrgäste sprechen sich für die Fahrradmitnahme auch in Hochgeschwindigkeitszügen aus, selbst die Franzosen machen den Deutschen vor, dass "es leicht zu handhaben ist (und) den Eisenbahntransport nicht beeinträchtigt". Die Fahrradmitnahme im TGV von Stuttgart nach Paris ist nämlich schon heute möglich, im ICE von Frankfurt am Main nach Paris hingegen nicht.

Obwohl die Verordnung zwei Jahre nach der Veröffentlichung in Kraft tritt, kann die Anwendung bis zu drei Mal um jeweils 5 Jahre von den Mitgliedstaaten ausgesetzt werden. Für diese Fristverlängerung müssen die Eisenbahnunternehmen bei ihren Regierungen einen Antrag stellen, der von der EU-Kommission zu genehmigen ist. Die Grünen/EFA hatten wesentlich kürzere Fristen gefordert, um die Bahnen rasch zu einer höheren Dienstleistungsqualität zu verpflichten.

In Zukunft wird es auch vom öffentlichen Druck der Fahrgäste und ihrer Verbände auf die Eisenbahnunternehmen und die Regierungen abhängen, inwieweit sich Fahrgastrechte europaweit etablieren und die Behandlung der Fahrgäste als "Beförderungsfälle" nicht nur in der Schweiz der Vergangenheit angehört, sondern auch in der Europäischen Union.

Weitere Infos:
www.michael-cramer.eu