Die EU-Kommission schlägt Harmonisierung der Einwanderungsregeln für Hochqualifizierte vor
von Cem Özdemir MdEP
Der anhaltende Migrationsdruck, die Transnationalisierung der Sozialräume, die wirtschaftliche Globalisierung, der demographische Wandel und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte – die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) stehen offensichtlich vor Herausforderungen, die sie alleine kaum erfolgreich bewältigen können. Vielmehr müssen sie die EU als einen gemeinsamen Einwanderungsraum begreifen und darauf basierend eine umfassende und kohärente EU-Migrationspolitik entwickeln.
Eine solche Migrationspolitik besteht aus mehreren Bausteinen. Einer davon ist die Steuerung der legalen Arbeitsmigration zwischen der EU und Drittstaaten. Die Kommission hat hierzu Ende Oktober erste Richtlinienentwürfe vorgeschlagen, die nun von den Innenministern beraten werden. Dabei gilt letztlich das Prinzip der Einstimmigkeit, das Europäische Parlament hat in diesem Politikfeld kein Mitentscheidungsrecht.
Was schlägt die Kommission konkret vor? Neben der Festlegung einheitlicher sozialer Mindeststandards bzw. der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, etwa in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Mindestlohn und Gesundheitsversorgung, beabsichtigt sie mit der "Blue Card" eine Harmonisierung der Einwanderungsregeln für Drittstaatsangehörige auf EU-Ebene. Dabei handelt es sich um eine EU-weite Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Einwanderer. Maßgebliche Kriterien für die Gewährung der Blue Card sollen sein: 1. der jeweilige Nachweis eines Arbeitsvertrages, 2. eine akademische bzw. berufliche Ausbildung sowie 3. ein Einkommen, das dreimal höher ist als der Mindestlohn (bzw. das Sozialhilfeniveau) im Einwanderungsland.
Die Blue Card soll zunächst für zwei Jahre ausschließlich in einem Mitgliedstaat gültig sein, bei einer Verlängerung würde sie auch zur Arbeitsaufnahme in anderen Mitgliedstaaten berechtigen. Nach fünf Jahren kumulierten Aufenthalts in der EU würde die Person ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.
Die Kommission konkretisiert in ihrem Vorschlag auch das Zirkulationsprinzip: Wer nach zwei Jahren zeitweise in sein Herkunftsland zurückkehren möchte, soll prinzipiell wieder in die EU zurückkehren können. Damit will die EU der Abwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Entwicklungsländern vorbeugen ("Brain Drain"). In Bereichen, in denen dort selbst Arbeitskräftemangel herrscht, soll keine aktive Anwerbung betrieben werden, explizit genannt wird hier der Gesundheitssektor.
Mit diesen durchaus weitsichtigen Vorschlägen zur legalen Arbeitsmigration hat die Kommission eine gute und konkrete Diskussionsgrundlage geschaffen. Grund dafür ist nicht zuletzt der demographische Wandel. Nach Berechnungen des Statistischen Amtes der EU-Eurostat wird die Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung in der EU bis 2050 um über 50 Millionen abnehmen. Bereits heute herrscht in manchen Branchen Deutschlands ein Mangel an Ingenieuren. Schätzungen zufolge sollen 2006 etwa 160.000 Stellen für Hochqualifizierte nicht besetzt worden sein. Neben der besseren Aus- und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte ist eine gesteuerte Einwanderung eine weitere Maßnahme, um effektiv und zukunftsorientiert auf die Konsequenzen des demographischen Wandels zu reagieren.
Die Mitgliedstaaten würden richtigerweise auch weiterhin selbst über den (branchenspezifischen) Zugang zum Arbeitsmarkt und Quoten entscheiden. Zugleich könnte die EU ihre Attraktivität für ausländische Fachkräfte durch eine Harmonisierung ihrer Einwanderungsregeln steigern. Denn während in Australien 9,9% und in Kanada 7,3% der hoch qualifizierten Arbeitskräfte aus Drittstaaten kommen, sind es in der EU gerade einmal 1,7%. Das liegt nicht nur am Vorteil des Englischen als einer Weltsprache, sondern auch an fehlenden bzw. wenig attraktiven Zugangsbedingung. Es ist daher konsequent, dass die Kommission für Inhaber einer Blue Card eine unverzügliche Familienzusammenführung sowie einen sofortigen Zugang des Ehepartners zum Arbeitsmarkt vorschlägt. Zwar ist die Höhe des nachzuweisenden Mindesteinkommens, das dreimal höher sein muss als der Mindestlohn bzw. das Sozialhilfeniveau, diskutierbar. Diese Einkommensgrenze ist jedoch immer noch wesentlich realistischer als die in Deutschland gültigen 85.000 Euro Jahresgehalt.
Die Reaktion der Bundesregierung auf die Vorschläge der Kommission ist bislang ablehnend. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) verweisen auf die Arbeitslosigkeit in Deutschland, die Notwendigkeit der Qualifikation einheimischer Arbeitskräfte sowie die erleichterte Zuwanderung von Fachkräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten.
Letzteres zieht jedoch kaum mehr: So können beispielsweise in der Tschechischen Republik einige Tausend offener Stellen für IT-Fachkräfte momentan nicht besetzt werden. Abgesehen davon sind auch die neuen EU-Mitgliedstaaten vom demographischen Wandel betroffen. Zudem besetzen hochqualifizierte Migranten nicht nur Arbeitsplätze – sie schaffen mit ihrer Arbeit auch welche. Und schließlich kann es auch nicht darum gehen, Ausbildung und Einwanderung gegeneinander auszuspielen.
Tatsächlich brauchen wir beides zugleich: Eine zukunftsorientierte Steuerung der Einwanderung ebenso wie eine verbesserte Aus- und Weiterbildung unserer Arbeitskräfte. Letzteres hat uns auch die OECD bescheinigt: Deutschland hat zu wenige Akademiker und Abiturienten. Darüber muss man sich aber auch nicht wundern, wenn von 100 Kindern aus Arbeiterfamilien nur 23 den Hochschulzugang schaffen, hingegen 83 von 100 Akademikerkindern. Auch diese Wahrheit gehört zu einem umfassenden migrationspolitischen Ansatz.