Kampf um’s Geld
Bermudadreieck EU-Haushaltsverfahren
115,5 Mrd. € gibt die Europäische Union 2007 aus. Das sind nur ca. 2,5% aller öffentlichen Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten. Trotzdem wird um jeden Euro gekämpft. Vielleicht weil die meisten Ausgaben Subventionen sind. Allein für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung werden mit 54,7 Mrd. € immer noch fast die Hälfte dieser Milliarden ausgegeben. Der nächste große Brocken sind die Strukturfonds einschließlich Forschungspolitik und Erasmusprogramm mit ca. 44,9 Mrd. €. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt umfasst 2007 ca. 260 Mrd. €. Dennoch gibt es einen großen Vorteil: Die Europäische Union darf keine Schulden machen.
Der Haushalt der EU wird jährlich vom Europaparlament und dem EU-Finanzministerrat beschlossen. Grundlage ist die Finanzielle Vorausschau, in der der Europäische Rat die Haushaltseckpunkte und die Höhe der Summen für sieben Jahre festlegt. Das geschieht in diesen sprichwörtlichen Brüsseler Nächten, in der sich das letzte Mal 25 Regierungschefs im Dezember 2005 wie immer erst in allerletzter Minute einig wurden und der damalige österreichische Bundeskanzler Schüssel nachher sinngemäß fragte, ob man sich beim nächsten Mal an die Gurgel gehen wolle, um ein Ergebnis zu erreichen. Das Europaparlament kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitreden.
Die Finanzielle Vorausschau ist in den 80er Jahren eingeführt worden, um mehr Stabilität und Gestaltungsspielräume zu sichern und nicht zuletzt um die Ausgaben der Mitgliedstaaten zu begrenzen. Die Vorausschau enthält Obergrenzen für die einzelnen Haushaltsrubriken. Diese gelten einerseits für die sieben Jahre der Vorausschau und andererseits für die einzelnen Haushaltsjahre. Diese Einschränkung veranlasste die EU Reserven einzuführen, um z.B. bei Naturkatastrophen Mittel zur Verfügung zu haben. Für humanitäre Krisen stehen z.B. 243,5 Millionen Euro zur Verfügung. Sinnvoller wäre es, wenn das Parlament – als demokratische Institution – flexibler über Mitteleinsätze entscheiden könnte.
Das Europäische Parlament muss der finanziellen Vorausschau zustimmen. Wer denkt, daraus könne man eine Waffe schmieden, muss sich vergegenwärtigen, was auf dem Spiel steht. Stimmt das EP nicht zu, kann kein Geld fließen. Die Macht, die EU-Staaten zu höheren Ausgaben zu zwingen, hat das Parlament nicht. Deshalb gab es in der Vergangenheit alle sieben Jahre das Schauspiel eines zähneknirschenden Zustimmens zur finanziellen Vorausschau durch das EP.
Die Vorausschau ist ein sog. interinstitutionelles Abkommen zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament. Der Europäische Rat hat sich im Dezember 2005 auf Druck der Briten darauf verständigt, die Vereinbarung und die Ausgabenstruktur zur Halbzeit (2009) zu überprüfen. Sein Volumen beläuft sich in den Jahren 2007 bis 2013 auf über 800 Mrd. €.
Die Stimme des Parlaments
Das jährliche Haushaltsverfahren ist in zwei Lesungen unterteilt. Um eine sinnvolle Kooperation sicherzustellen, treffen sich Vertreter der drei Institutionen – Kommission, Rat und Parlament – zu informellen "Trialog-Sitzungen"vor den jeweiligen Lesungen. Zu Beginn der ersten Lesung legt die EU-Kommission, als "Exekutive" der EU, den sog. Haushaltsvorentwurf (Preliminary Draft Budget) vor. Dies fand für das Haushaltsjahr 2007 am 3. Mai 2006 statt. Die Kommission, die über 90% des Haushaltsplans ausführt, legt sich in diesem Entwurf auf ihre Prioritäten fest.
Im zweiten Schritt diskutieren die Mitgliedstaaten, als Finanzministerrat, den Vorentwurf. Diese erste Lesung des Rates wird normalerweise im Juli abgeschlossen. Damit wird der Haushaltsvorentwurf zum Haushaltsentwurf (Draft Budget).
Im dritten Schritt kommt das EP ins Spiel. Die Fachausschüsse können Änderungsanträge an den Haushaltsausschuss weiterleiten. Letzterer befasst sich mit unzähligen von sog. Haushaltslinien, die die einzelnen Ausgaben beinhalten. Diese haben einen Umfang von einigen Tausend bis zu hunderten von Millionen Euro. Wichtig für das EP ist, was im Vergleich zum Vorjahr geändert wurde und was der Rat in seiner ersten Lesung an der Kommissionsvorlage geändert hat. Der Haushaltsausschuss und andere Gruppen von Abgeordneten erarbeiten Änderungsanträge an den Haushaltslinien. Diese Anträge können in die Hunderte gehen und werden im sog. Bericht zum Haushalt an das Plenum weitergeleitet, für das aktuelle Haushaltsjahr 2007 am 10. Oktober 2006. Das Plenum stimmte in der letzten Oktoberwoche 2006 darüber ab.
Die zweite Lesung findet im November im Rat und im Dezember im EP statt. Der Rat hat die entscheidende Macht bei den "obligatorischen Ausgaben", das sind rechtlich festgeschriebene Zahlungsverpflichtungen der EU, z.B. aus internationalen Verträgen oder EU-Rechtsakten wie der gemeinsamen Agrarpolitik. In allen anderen Bereichen hat das EP das letzte Wort und kann z.B. auf Änderungen aus der ersten Lesung bestehen. Mit dem Ende der zweiten Lesung wird der Haushalt vom Parlamentspräsidenten gegengezeichnet und damit endgültig verabschiedet. Dies geschah für das Haushaltsjahr 2007 am 14. Dezember 2006.
Weitere Infos:
EU-Haushaltspolitik
www.helga-truepel.eu