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de |    Themen29.11.2007

Portrait Gisela Kallenbach

Die Kontrolle von Feuerwaffen wird verschärft!

von Gisela Kallenbach MdEP

Über ein Jahr habe ich als Berichterstatterin an der Überarbeitung der europäischen Waffenrichtlinie aus dem Jahre 1991 gearbeitet. Am 29. November ist sie in erster und gleichzeitig letzter Lesung vom Europäischen Parlament mit überwältigender  Mehrheit (588 ja, 14 nein, 11 Enthaltungen) angenommen worden. Möglich wurde dies, weil sich Parlament, Kommission und der Rat in intensiven Verhandlungen (Trialog) auf eine gemeinsame Haltung verständigen konnten.

Um diese Einigung möglich zu machen, musste ich die richtige Balance finden zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürger, den Erfordernissen eines funktionsfähigen europäischen Binnenmarktes sowie den Interessen der Jäger und Sportschützen, die ihre Hobbies möglichst ungestört ausüben wollen.

Der Anlass für die Überarbeitung der Richtlinie war die Unterzeichnung des UN-Waffenprotokolls durch die Europäischen Gemeinschaften (EG) im Jahr 2002. Die dadurch notwendig gewordene Rechtsangleichung wollte die Kommission auf rein technische Art durchziehen. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen konnte ich diese Neufassung nutzen, die europäischen Bestimmungen für den legalen Erwerb und Besitz von Waffen grundlegend zu modernisieren und damit zu verbessern.

Die Richtlinie stellt eine Teilharmonisierung des Waffenhandels innerhalb der EU dar. Ursprünglich wollte ich im Sinne von "better regulation" und Vereinfachung die Anzahl der Waffenkategorien von vier auf zwei (verbotene und genehmigungspflichtige) verringern. Dies ist mir leider nicht gelungen. Immerhin: Die EU-Kommission wird bis 2012 überprüfen, ob der Binnenmarkt mit zwei Waffenkategorien womöglich besser funktioniert.

Dagegen wird es in den Mitgliedstaaten künftig zentrale oder dezentrale computergestützte Waffenregister geben, auf die die autorisierten Behörden garantierten Zugriff haben müssen. Was bei Kraftfahrzeugen oder Rindviechern schon lange selbstverständlich ist, sollte auch bei Waffen auf keine großen technischen Schwierigkeiten stoßen.

Was ich erreichen konnte, zeigen die wichtigsten Regelungen:

  • Ein computergestütztes Registrierungssystem wird zukünftig in jedem EU-Staat die Daten aller Feuerwaffen für mindestens 20 Jahre speichern.
  • Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur denjenigen erlaubt sein, die einen guten Grund dafür haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Jäger und Sportschützen soweit es den Besitz betrifft und vorausgesetzt, dass sie unter Aufsicht eines Erwachsenen stehen, der eine Lizenz besitzt, bzw. sich innerhalb eines lizenzierten Übungsgeländes aufhalten.
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Kauf von Feuerwaffen untersagt.
  • Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen ist Menschen verboten, die eine Gefahr für sich selbst oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
  • Händler sollen verpflichtet werden, ein Register zu führen, in dem jede Feuerwaffe verzeichnet ist.
  • Die EU-Staaten stellen sicher, dass alle Feuerwaffen ihrem gegenwärtigen Besitzer zugeordnet werden können.
  • Die Händler müssen den Behörden die Daten von Waffen übermitteln, bevor diese in einen anderen EU-Staat verbracht werden.
  • Der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten soll durch die Einrichtung einer Kontaktgruppe verbessert werden.
  • Die Richtlinie gilt auch für frei verkäufliche Waffen, die durch relativ einfache technische Maßnahmen in Feuerwaffen umgebaut werden können, weil diese häufig für kriminelle Handlungen genutzt werden.
  • Die Kennzeichnung einschließlich des Herstellungsjahrs soll auf einem wesentlichen Teil der Waffe aufgebracht werden, um die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern.
  • Die Kommission wird gemeinsame Richtlinien für Deaktivierungstechniken und -standards ausarbeiten, um sicherzustellen, dass deaktivierte Feuerwaffen dauerhaft unbrauchbar sind.

Für Jäger, Sportschützen und Sammler haben wir viele Ausnahmen durchgesetzt, darunter auch Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren. Eine große Erleichterung bei der grenzüberschreitenden Mitführung von Feuerwaffen ist der europäische Feuerwaffenpass. Dessen Anerkennung durch die EU-Mitgliedstaaten sollte nicht von der Entrichtung einer Gebühr abhängig gemacht werden. Der Feuerwaffenpass wird künftig das einzige amtliche Dokument sein, das etwa eine Sportschützengruppe aus Österreich vorlegen muss, um in Deutschland zu einer Veranstaltung zu reisen. Zusätzlich bedarf es nur der Mitführung einer Einladung oder eines ähnlichen Schreibens.

Diese neuen Bestimmungen – und hierin liegt ihr großer Wert – gelten nun in allen 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Weitere Infos:
www.gisela-kallenbach.de