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de |    Themen23.01.2008

Portrait Heide Rühle

Mogelpackung: Richtlinie für Verbraucherkredite hält nicht, was sie verspricht

von Heide Rühle MdEP

Das Europaparlament hat in der vergangenen Woche nach über sechsjährigen Verhandlungen die umstrittene Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet. Die Richtlinie gilt für Kredite zwischen 200 € und 75.000 € und wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten. Leider wurden die ursprünglichen Ziele – ein hohes Verbraucherschutzniveau und Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Kreditaufnahme – nicht erreicht. Zwar gibt es positive Elemente, wie die Pflicht zur Bonitätsprüfung oder die einheitliche Berechnung des effektiven Zinssatzes, der nun alle Kreditkosten einschließlich der Nebenkosten pro Jahr umfassen soll. Alles in allem ist der Text aber kompliziert, unübersichtlich sowie bürokratisch und das Gegenteil der in Brüssel viel beschworenen 'Better Regulation'.

Schon der Ansatz der Kommission, die Vollharmonisierung, geht an der Wirklichkeit vorbei. Die Finanzkulturen und Vorlieben der Kreditnehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten sind zu unterschiedlich. Zwar variieren die Zinsen für Verbraucherkredite von Land zu Land und reichen von durchschnittlich 6% in Finnland über 9,4% in Italien bis hin zu 12% in Portugal. Doch ob sich allein daraus die Notwendigkeit eines vereinheitlichten Marktes für Verbraucherkredite ableitet, ist fraglich. Der Anteil grenzüberschreitender Verbraucherkredite liegt derzeit bei unter 1%. Auch die Beratung in der jeweiligen Muttersprache ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher unverzichtbar.

Mit der Richtlinie wurde ein europaweit einheitliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen geschaffen, wie es in Deutschland seit langem selbstverständlich ist. Auf den ersten Blick sieht eine solche Regelung gut aus. Doch steckt der Teufel im Detail: Ausgerechnet bei den sogenannten verbundenen Krediten (beispielsweise beim kreditfinanzierten Autokauf) kann das Widerrufsrecht auf drei Tage verkürzt werden. Für uns Grüne ist das nicht akzeptabel, haben sich Verbraucher doch gerade beim schnellen "Kauf auf Pump" häufig überschuldet.

Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung ist eine Mogelpackung und bleibt vage. Zwar werden sogenannten "Vorfälligkeitsentschädigungen", die Kreditgeber für Verluste bei einer vorzeitigen Rückzahlung verlangen dürfen, enge Grenzen gesetzt. Nach der Richtlinie muss eine solche Gebühr "angemessen und objektiv gerechtfertigt" sein und darf 1% der Restsumme nicht übersteigen. Die Ausnahme von der Regel folgt allerdings bereits im nächsten Abschnitt: Die Mitgliedstaaten können den Banken höhere Vorfälligkeitsentschädigung ermöglichen. Und auch von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Der nationale Gesetzgeber kann, wenn wer will, einen Schwellenwert festlegen, unter dem überhaupt keine Entschädigung verlangt werden darf. Theoretisch können Rückzahlungen bis zu einem Wert von 10.000 € pro Jahr von der Vorfälligkeitsentschädigung freigestellt werden. In Deutschland bedeuten die neuen Bedingungen in jedem Fall eine Verschlechterung, waren doch bislang ab Beginn des 10. Vertragsmonats vorzeitige Rückzahlungen problemlos und ohne Mehrkosten möglich.

Bei den vorvertraglichen Informationen ist "gut gemeint" nicht "gut gemacht". Ein einheitliches Formblatt, mit dem Kreditnehmer aufgrund leicht verständlicher Basisinformationen EU-weit Kreditangebote hätte vergleichen können, wäre ein wirklicher Schritt nach vorne gewesen. Mit den ausufernden Informationen des "einheitlichen Europäischen Kreditinformations-Formblattes" können aber gerade unerfahrene Verbraucher nichts anfangen. In Zukunft ist jedes Kreditangebot ab 200 € auf diesem 8-seitigen (!) Formular zu unterbreiten. Schuld an dieser Überbürokratisierung ist in erster Linie der altbekannte EU-Basar, bei dem für einen Kompromiss alle nationalen Einzelbestimmungen zusammenaddiert wurden.

Die Grünen hatten den Antrag gestellt, grundpfandrechtlich abgesicherte Modernisierungs- und Renovierungskredite vom Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie auszunehmen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. All diejenigen, die ihr Haus auf Kredit klimagerecht sanieren wollen, müssen nun ebenfalls draufzahlen. Dadurch, dass Kredite, die überwiegend zur Wärmedämmung und Energieeinsparung eingesetzt werden, nun als Verbraucherkredite gelten, werden die Kosten steigen. Damit werden die EU-Pläne zur CO2-Reduktion konterkariert.

Weitere Infos:
www.heide-ruehle.de