Header Europagruppe GRÜNE
 

de |    Pressemitteilungen12.03.2008

Union verhöhnt menschenrechtliche Verpflichtungen: Schroedter kritisiert Briefaktion von CDU und CSU an Abgeordnete anderer EU-Staaten

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder, und CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer haben in einem gestern verschickten Brief an ihre konservativen Amtskollegen in den anderen EU-Staaten, zum Widerstand gegen die europäische Antidiskriminierungspolitik aufrufen. Dazu sagt Elisabeth Schroedter, Mitglied des Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europäischen Parlamentes:

"Die Stimmungsmache der Union gegen das bestehende europäische Antidiskriminierungsrecht und die geplanten Anpassungen in diesem Bereich verhöhnen die Menschenrechte und zeugen von völliger Unkenntnis des EU-Rechts. Die Union muss sich fragen lassen, wie eine solche Degradierung der europäischen Antidiskriminierungspolitik mit ihrem Bekenntnis zu den Menschrechten vereinbar ist.

Mit dem Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsbereich, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, bei der Bildung und im Gesundheitsbereich kommt EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla den menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU aus den UN Konventionen nach. Die EU-Verträge unterstehen diesen menschen-rechtlichen Verpflichtungen. Zudem betont Artikel 13 des EG Vertrages, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit dem Europäischen Parlament geeignete Vorkehrungen treffen können, um Diskriminierung zu bekämpfen. Angesichts dieser vertraglichen Verpflichtungen, die von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurden, von fehlender EU-Kompetenz und Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu sprechen, ist purer Rechtspopulismus.

Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer verdeutlichen mit ihrem Brief nicht nur ihre Unkenntnis des EU-Rechts, sondern auch ihre Defizite im Austausch zur EVP Fraktion im Europäischen Parlament. Schließlich hat das Europäische Parlament mit den Stimmen der Konservativen die Kommission aufgefordert, die bisherigen Umsetzungsdefizite der bestehenden vier Antidiskriminierungsrichtlinien gegenüber den Mitgliedstaaten anzusprechen und einen Vorschlag zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle anderen Diskriminierungsgründe vorzulegen (1)."

1) u.a. Bericht über Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (P6_TA 2007/0422