Muss Microsoft auf EU-Rechnern gelöscht werden?
Seit 2004 hat die EU-Kommission mehrfach Bußgelder gegenüber Microsoft verhängt - zuletzt gar in der Rekordhöhe von 899 Millionen Euro. Muss nun Microsoft von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, und darf die EU zukünftig selbst noch Microsoft-Produkte nutzen?
Nach Ansicht der binnenmarktpolitischen Sprecherin der GRÜNEN/EFA im Europäischen Parlament, Heide Rühle, gilt es dies mindestens zu hinterfragen. Sie forderte daher in einer schriftlichen Anfrage die EU-Kommission dazu auf, Stellung zu beziehen, ob nach Artikel 93 der EU-Haushaltsordnung der Softwareriese nicht ausgeschlossen werden müsse. Denn dort heisst es:
"(1) Von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter,(...)
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen;
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;"
Nach Ansicht von Rühle könnte dies auch auf Microsoft zutreffen, denn bereits 2007 hatte der Europäische Gerichtshof den Software-Giganten rechtskräftig verurteilt und bisher wurden Strafzahlungen von insgesamt 1,7 Mrd Euro durch die EU verhängt. Sie sei gespannt, "ob die EU-Institutionen in Zukunft auf andere Produkte umsteigen müssen", so Heide Rühle.
Bestätigt sieht sich die binnenmarktpolitische Sprecherin der Grünen in ihrer Einschätzung auch durch die Vergaberichtlinien der Europäischen Union. Nach dieser Richtlinie können rechtskräftig verurteilte Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass Microsoft EU-weit auf allen Verwaltungsebenen in allen Mitgliedsstaaten bei Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden muss.
Zur vollständigen Pressemitteilung von Heide Rühle.