Klonen fördert die Einfalt: Klonen von Nutztieren
Zur heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament für ein Verbot des Klonens von Nutztieren erklärt Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im EU Parlament:
"Das Europäische Parlament hat sich heute auf Vorschlag des Landwirtschaftsauschusses mit breiter Mehrheit gegen das Klonen von Nutztieren ausgesprochen. Nun ist es an der Europäischen Kommission, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem das Klonen von Nutztieren, die Verwendung geklonter Tiere für die Zucht sowie der Import geklonter Tiere und von Produkten, die von geklonten Tieren stammen, verboten wird.
Viele Gründe sprechen gegen das Klonen von Nutztieren. Neben ethischen Bedenken ist dies zum heutigen Zeitpunkt vor allem die Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten und Leiden für die Tiere sehr hoch ist. Darüber hinaus stellt das kommerzielle Klonen von Nutztieren eine Gefahr für die bäuerliche Landwirtschaft, für die Biodiversität und die globale Ernährungssicherung dar: Bei vielen kommerziell genutzten Tierrassen basiert schon heute die Zucht nur noch auf wenigen Linien. Die genetische Verengung der Zuchtlinien würde sich durch das Klonen noch verstärken.
Die breit verwurzelte bäuerliche Tierzucht vor Ort, 'in-situ', darf nicht durch 'in-vitro' Vermehrung in wenigen Laboren abgelöst werden. Die Versorgung mit Lebensmitteln muss sich auch in Zukunft an klimatisch und wirtschaftlich veränderte Bedingungen anpassen können: Auch neue Ansprüche an die Krankheitsresistenz der Tiere durch neu auftretende Tierseuchen bringen Herausforderungen für die Landwirtschaft mit sich. Um denen zu begegnen, brauchen wir eine Vielfalt an Nutztierrassen und ein breites genetisches Spektrum innerhalb der Rassen.
Die Kommission darf nicht, wie in ihrem Änderungsentwurf für die Novel-Food-Verordnung vorgesehen, eine Zulassung von Klonfleisch im Verwaltungsverfahren regeln, sondern muss nun dem Rat und dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen. Denn die mögliche Zulassung von Klonfleisch ist nicht allein eine Frage der lebensmittelhygienischen Unbedenklichkeit, sondern der zukünftigen Gestaltung unserer Landwirtschaft und der Ethik des Umgangs mit dem Tier."