Besuchen Sie uns im Europäischen Parlament
Als einzige direkt gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union bietet das Europäische Parlament an beiden Sitzungorten Straßburg und Brüssel Gelegenheit zum Besuch der Sitzungen und der Gebäude, sowohl für EinzelbesucherInnen als auch für BesucherInnengruppen.
Besuchergruppen
Zuschuss
Gruppen ohne Zuschuss
Fristen
Programm
Weitere Tips für die Programmgestaltung in Brüssel und Straßburg
Unterkünfte in Brüssel:
Übernachtung und Auskunft Straßburg:
Angesichts der vielen tausend BesucherInnen und Gruppen, die im Laufe eines Jahres das Parlament besuchen, sind die Abläufe weitgehend standardisiert und Ausnahmen davon nur selten möglich. Das Mindestalter für BesucherInnen beträgt 14 Jahre; jüngere TeilnehmerInnen benötigen vorab eine Sondergenehmigung der Parlamentsverwaltung für den Besuch.
EinzelbesucherInnen und Kleingruppen
EinzelbesucherInnen und Kleingruppen (bis einschl. neun Personen) können an Sitzungstagen des Plenums zum jeweiligen Besuchereingang in Straßburg oder Brüssel gehen. Sie müssen einen Pass, Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) bei sich tragen. Solange noch Platz auf der Zuschauertribüne ist, werden sie eingelassen. Bei großem Andrang kann die Anwesenheit (z.B. auf eine Stunde) begrenzt werden, um möglichst vielen die Gelegenheit der Teilnahme zu geben. Auf der Tribüne darf während der laufenden Parlamentssitzung nicht fotografiert oder gefilmt werden.
An sitzungsfreien Tagen des Plenums gibt es in Brüssel die Möglichkeit, den (leeren) Plenarsaal von der Tribüne aus zu besichtigen und dabei einen Kommentar von ca. 30 Minuten in einer der Amtsprachen zu hören ("Audio-Führung"). Diese Besuchsmöglichkeit beginnt täglich um 9.45 Uhr und 14.45 Uhr, freitags nur um 9.45 Uhr, nicht am Wochenende und an Feiertagen. Zur Sicherheit sollte man vorher bei Frau Heinen vom Besucherdienst unter Telefonnummer +32 (0)2.284-3457 nachfragen, ob die Führung stattfindet.
Es gibt aus Sicht der Parlamentsverwaltung zwei Arten von Besuchergruppen:
1. die "offiziellen", das sind solche, die auf Einladung eines/einer Abgeordneten oder des Besucherdienstes anreisen und die einen finanziellen Zuschuss für die Reisekosten erhalten,
2. die "zusätzlichen", das sind solche, die ebenfalls auf Einladung eines/einer Abgeordneten oder des Besucherdienstes anreisen, aber keinen Zuschuss erhalten.
Größe
Der Sicherheitsdienst des Parlaments sieht schon zehn TeilnehmerInnen als eine Gruppe an, für deren Einlass eine Genehmigung erforderlich ist. Als zuschussfähig werden vom Besucherdienst dagegen nur Gruppen mit mindestens 20 TeilnehmerInnen angesehen. Nach oben hin gibt es keine Grenze, aber Gruppen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen sind nicht üblich, weil die geeigneten Räumlichkeiten fehlen.
Termine
Das EP hat mit Strassburg und Brüssel zwei ständige Arbeitsorte. Besuche während der Sitzungswochen am jeweiligen Ort sind nur auf Einladung eines/einer Abgeordneten oder - im Ausnahmefall (z.B. bei organisierten Begegnungen von Schulklassen aus mehreren Ländern) - auf Einladung des Besucherdienstes möglich. Interessierte sollten sich daher zunächst den Sitzungskalender anschauen.
Ausserhalb der Sitzungswochen kann nur der Besucherdienst des Europäischen Parlaments einladen.
An Wochenenden, EP-Feiertagen und in den Ferien können keine Besuche stattfinden.
JedeR Abgeordnete kann im Jahr zwei oder drei Besuchergruppen von mindestens 20 bis ca. 45 Personen (Gesamtkontingent eines Jahres: 90 Personen) einladen, denen das Parlament dann einen Pro-Kopf-Zuschuss zahlt, der allerdings nicht kostendeckend ist oder sein muss! Der Zuschuss bemisst sich nach den Entfernungskilometern vom gemeinsamen Herkunftsort der Gruppe nach Brüssel oder Strassburg (Faustregel: pro 10 km einfache Entfernung 1 Euro plus Sockelbetrag von 35 Euro pro Person).
JedeR Abgeordnete erhält etwa zehnmal so viele Anfragen für bezuschusste Besuchergruppen, wie er/sie aus seinem/ihrem Kontingent einladen kann. Üblicherweise werden von deutschen Abgeordneten vor allem Gruppen aus ihrem Bundesland eingeladen. Da es aber nicht aus jedem Bundesland eineN EuropaabgeordneteN der Grünen gibt, übernehmen andere die Zuständigkeit und laden gelegentlich auch Gruppen aus dem Land ein. Die jeweiligen reginalen Zuständigkeitsbereiche können Sie in unserer Übersichtstabelle nachlesen.
JedeR Abgeordnete kann des weiteren unbegrenzt viele Besuchergruppen ohne Zuschuss einladen und dem Besucherdienst für die Teilnahme an einer Plenarsitzung vorschlagen. Dieser teilt die Tribünenplätze zu; wenn die Kapazität erschöpft ist, gibt es eine Absage. Wenn Besuchergruppen gar nicht an einer Plenarsitzung teilnehmen wollen, sondern an einer Ausschuss-, Fraktions- oder anderen Sitzung im Parlament und/oder mit Abgeordneten sprechen möchten, ist das möglich, solange der/die einladende Abgeordnete und ein Raum zur Verfügung stehen.
Für bezuschusste Gruppen und alle weiteren, die an einer Plenarsitzung teilnehmen wollen, beträgt die Anmeldungsfrist mindestens zwei Monate und die Frist zur Einreichung der obligatorischen Teilnehmerliste mit Namen, Adressen und Geburtsdaten (!) einen Monat. Für alle anderen Gruppen kann die Frist für Anmeldung und Teilnehmerliste bis auf 5 Werktage vor dem Besuch verkürzt werden. Es empfiehlt sich aber dennoch ein längerer Vorlauf von zwei bis drei Wochen, damit die erforderliche Genehmigung des Sicherheitsdienstes eingeholt und ein Saal reserviert werden kann.
Ein Besuchsprogramm im EP kann folgende Elemente enthalten:
- Tribünenbesuch während der laufenden Plenarsitzung (maximal 1 Stunde)
- alternativ: Besichtigung des leeren Plenarsaals von der Tribüne aus; Vortrag über Abläufe und Themen des EP (maximal 1 Stunde)
- Teilnahme an einer Ausschusssitzung (nur in Brüssel, zeitlich unbegrenzt im Rahmen der drei bis vier Stunden, die die Sitzung normalerweise dauert, aber oft reichen die Zuschauerplätze nicht für die ganze Gruppe, so dass sie sich auf zwei oder drei Ausschüsse verteilen muss)
- Teilnahme an einer Fraktionssitzung der GRÜNEN (wie Ausschuss, auch in Straßburg möglich)
- Gespräch mit einem/einer oder mehreren Abgeordneten oder FachreferentInnen (maximal 2 Stunden)
- alternativ: Gespräch mit einem Beamten des Besucherdienstes, der allgemein Themen und Arbeitsweise des EP darstellt (1 Stunde).
- Essen auf eigene Kosten in der Besucherkantine (Vorbestellung nötig!, 1 bis 2 Stunden).
Die/der einladende Abgeordnete oder der Besucherdienst empfängt die Gruppe am Eingang und bringt sie am Ende des Besuches wieder hinaus. Auf Anordnung des Sicherheitsdienstes muss die Gruppe während der gesamten Besuchsdauer zusammenbleiben und von jemandem aus dem EP (Abgeordneter/Besucherdienst/Mitarbeiter) begleitet werden. Üblich ist ein Besuch von zwei- bis dreistündiger Gesamtdauer (evtl. plus Mittagessen), bei dem einige, nicht alle der genannten Programmpunkte, kombiniert werden. Insbesondere von Gruppen mit politikfernen oder jugendlichen TeilnehmerInnen wird das als völlig ausreichend empfunden.
Outdoor-Programm
Für Anreise, Unterkunft und Programm ausserhalb des EP sind die Gruppen selbst verantwortlich. Einige Adressen, die hilfreich sein können, finden Sie hier (ohne Gewähr).
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen einen ersten Einblick gegeben zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.
Weitere Tips für die Programmgestaltung in Brüssel und Straßburg
Brüssel
Europäische Kommission
Besucherdienst
Fax: 0032.2.29-94577
Gruppengröße: mind. 15. Personen
ca. 8 Wochen Vorlaufzeit
(Minister)Rat der EU
Besucherdienst
Fax: +32.2.28-56609
Alter: mind. 18 Jahre
3 Monate Vorlaufzeit, 2 Terminvorschläge machen
Straßburg
Europarat
Visitors' Service:
Tel. +33.3.88.41-20.29,
Fax +33.3.88.41-2754
internet: www.coe.int
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
bei Europarat (s.o.) fragen
Les Auberges de Jeunesse
(Jugendherbergen Auskunft)
52, Rue Van Oost,
1030 Bruxelles,
Tel.: +32-2-2153100
Fax: +32-2-2428356
Auberge Breughel
2, Rue du Saint-Esprit
Tel.: +32-2-5110436
Fax: +32-2-5120711
Auberge Jacques Brel
30,Rue de la Sablonnière
Tel.: +32-2-2180187
Fax: +32-2-2172005
Auberge Jean Nihon
4, Rue de l'Elephant
Tel.: +32-2-4103858
Fax: +32-2-4103905
Jugendhotels
C.H.A.B.-Centre d'Herbergement de l'Agglomeration de Bruxelles
8, Rue Traversière
Tel.: +32 2-2170158
Fax: +32-2-2197995
Sleep-Well Auberge du Marais
27, Rue de la Blanchisserie
Tel.: +32-2-2185050
Fax: +32-2-2181313
Institute of Cultural Affairs
Ms. Beverley Gazarian
Rue Amédée Lynen 8
Tel.: +32-2 219 00 87
Fax: +32-2 219 04 06
Auskunft:
in Deutschland:
Belgisches Verkehrsamt,
Berliner Allee 47
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211-86 48 40
Fax: 0211-13 42 85
in Brüssel:
Office de Tourisme et d'Information de Bruxelles (T.I.B.)
Hôtel de Ville, Grand' Place
B-1000 Bruxelles
Tel.: +32-2-51 38 940
Fax: +32-2-51 44 538
E-mail: tourism.brussels@tib.b
internet:www.tib.be
Übernachtung und Auskunft Straßburg:
Eur'Acceuil
Allée Schutzenberger
F-67082 Strasbourg
Tel. +33.3.88.52.28.28
Fax +33.3.88.52.28.29
Verkehrsamt der Stadt Kehl
Tel. 07851.88226
Fax 07851.480248
internet: www.kehl.de